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AUA-Lufthansa-Deal am 5. Dezember

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Am 3. Dezember passiert der Deal den Lufthansa-Aufsichtsrat, zwei Tage später jenen der ÖIAG. Das EU-Okay kann drei Monate dauern.

Zu Krampus kommt Lufthansa-Chef Wolfgang Mayrhuber und schnappt sich die AUA. Denn an diesem 5. Dezember soll zwischen der Staatsholding ÖIAG und der Lufthansa der Vertrag über den Verkauf der Staatsanteile an der heimischen Airline (42,75 Prozent) unterschrieben werden. Zwei Tage zuvor, am 3. Dezember, muss der Deal den Aufsichtsrat der Lufthansa passieren - am 5. wird das ÖIAG-Kontrollgremium sein Okay geben. Im Anschluss kann der Vertrag unterzeichnet werden.

Knackpunkt des Deals mit der Lufthansa sind die 500 Mio. Euro Zuschuss, den der österreichische Staat der ­angeschlagenen Airline in Form eines Schuldennachlasses gewährt (insgesamt ist die AUA mit netto rund 900 Mio. Euro verschuldet).

Closing erst im Frühjahr
Diese Staatshilfe, die von der Lufthansa zur Bedingung für den Einstieg bei der AUA gemacht wurde, muss allerdings von der EU genehmigt werden. Der tatsächliche Eigentümerwechsel (das Closing des Deals) der rot-weiß-roten Airline wird deshalb wohl erst im Frühjahr 2009 stattfinden. So lange werden die notwendigen rechtlichen Prüfungen in Brüssel dauern.

Es geht vor allem darum, ob es sich bei dem 500-Mio.-Zuschuss um eine nach EU-Recht verbotene Beihilfe handelt. Die irische Billigairline Ryanair und die steirische Regionalfluglinie Robin Hood hatten, wie berichtet, letzte Woche in Brüssel Einspruch gegen den staatlichen Schuldennachlass für die AUA erhoben.

"Billigere Variante."
Nach EU-Recht ist eine staatliche Geldspritze nur erlaubt, wenn sich der Staat verhält, wie es ein privater Investor auch täte. Das sieht Ryanair hier nicht gegeben. Die Österreicher nehmen dieser Kritik den Wind aus den Segeln: Der Zuschuss beim Verkauf sei die "billigere Variante“. Sollte der Deal platzen, wäre der Geldbedarf der Airline "viel höher“. Insofern handle der Staat hier also nicht anders als es ein privater Eigentümer tun würde, um Betrieb und Wettbewerbsfähigkeit der Airline aufrechtzuerhalten.

Vertreter der ÖIAG und Behördenexperten waren mehrmals in Brüssel, um der Kommission ihre Sichtweise darzulegen. Das eigentliche EU-Prüfverfahren beginnt aber erst auf ­Basis des Kaufvertrags.

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