Es ist das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik.
In der Causa um den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD ist am ersten Verhandlungstag noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zulässig ist. Richter Oskar Straßegger wird darüber schriftlich befinden.
Systematische Fehlberatung
Der VKI wirft dem AWD vor, seine
Kunden bei der Vermittlung von Immofinanz-Aktien systematisch fehlberaten zu
haben und will die Fälle in Form von Sammelklagen abhandeln. Der AWD lehnt
das ab. In den Verhandlungssaal am Wiener Handelsgericht hatten sich heute
Mittag zahlreiche mutmaßlich geschädigte Anleger eingefunden.
In welche Richtung die Entscheidung über die Zulässigkeit und Zuständigkeit der Sammelklage gehen wird, konnte Straßegger noch nichts sagen. VKI-Chefjurist Peter Kolba ist dennoch zuversichtlich, dass sich das Handelsgericht als für die Causa zuständig herausstellt und die Sammelklage zulässig ist. Wenn die Sammelklage nicht zugelassen werde, werde eine gerichtliche Klärung aller Fälle verunmöglicht, sagte er nach der zweistündigen Verhandlung.
Drohung mit Amtshaftungsklage
Der VKI drohte dem Gericht indirekt
mit einer Amtshaftungsklage, falls die Entscheidung über die Zulässigkeit
der Sammelklage unanfechtbar sein sollte. Weiters hat sich heute
herausgestellt, dass zwei Teilnehmer der VKI-Sammelklage beim Kauf ihrer
Immofinanz-Aktien von einer ehemaligen AWD-Mitarbeiterin beraten wurden.
VKI-Anwalt Alexander Klauser stellte daher einen Antrag, den
Gesamt-Schadenersatzanspruch entsprechend zu reduzieren. Andererseits hat
der VKI irrtümlich nicht berücksichtigt, dass zwei weitere Teilnehmer
aufgrund eines Aktiensplittings mehr Immofinanz-Papiere als in der Klage
angegeben halten.