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Eilige Geldtransfers via Liechtenstein

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Richterin Bandion-Ortner war erkrankt - ein BAWAG-Prozesstag fiel aus. Heute wurden die Geldtransfers via Liechtenstein-Stiftungen untersucht. Der angepeilte Urteilstermin ist unterdessen erneut geplatzt.

Aus dem Fürstentum Liechtenstein angereist ist Yvonne Nägele von der Treuhandgesellschaft TTA. Nägele saß im Stiftungsrat jener Stiftungen, die von der BAWAG zur Verschleierung der Verluste des Spekulanten Wolfgang Flöttl im Oktober 1998 eingerichtet worden waren. Bei ihrer Aussage zeigte sie sich am Donnerstag, "sehr enttäuscht", dass die TTA von der BAWAG nicht über die wahren Hintergründe der Stiftungen informiert worden sei.

Aus der Presse informiert
Die Treuhandgesellschaft TTA sei auf ihre Kontakte zur BAWAG lange stolz gewesen, "es ist auch immer alles gut gelaufen", schilderte Nägele. Plötzlich habe man in der Presse erfahren, was wirklich passiert sei. Von den Verlustgeschäften Flöttls hätten die BAWAG-Vertreter nie etwas gesagt, beteuerte Nägele: "Wenn ich die wirklichen Hintergründe gekannt hätte, hätten wir ganz sicher nicht mitgewirkt". Von der TTA waren bereits die Treuhänder Kuno Frick sen. und Kuno Frick jun. als Zeugen einvernommen worden.

"Es eilt sehr"
Die Stiftungen seien im Oktober 1998 sehr schnell eingerichtet worden, die Zahlungen von der BAWAG schon am nächsten Tag geflossen."Es hat geheißen, es eilt sehr", erläuterte Nägele. Am 26. Oktober 1998 habe der damalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz der TTA mitgeteilt, dass schon am folgenden Tag über die Gelder verfügt werden solle. Durch die Stiftungen würde die BAWAG Ländereien und eine Kunstsammlung erwerben. Dass dies die Bilder und Grundstücke von Wolfgang Flöttl waren, welche dieser nach seinen hohen Spekulationsverlusten mit BAWAG-Geldern an die Bank übertragen hatte, hätten die Treuhänder nicht gewusst, sagte Nägele. Am 27. Oktober 1998 seien dann die Zahlungen von der BAWAG geflossen.

In großer Eile habe die TTA die Konten für die Stiftungen bei der Liechtensteinischen Landesbank eingerichtet. Als Codewort sei dann bei einem Treffen in Paris, an dem Nägele selber nicht teilnahm, "Paris" vereinbart worden.

Extra-Konten
Die Stiftungen "Bensor", "Biamo", "Treval" und "Glenstar" wurden aus einer Liste der TTA mit frei verfügbaren Stiftungsnamen gewählt. Die Konten bei der Liechtensteinischen Landesbank mussten extra eingerichtet werden. Wegen der großen Eile seien die Aufträge von der TTA vermutlich bei der Landesbank persönlich abgegeben worden, erklärte Nägele. "Liechtenstein ist nicht sehr groß", kommentierte Richterin Claudia Bandion-Ortner die kurzen Wege bei Finanztransaktionen im Fürstentum. "Sieben Minuten" brauche man von der TTA zur Landesbank, so die Treuhänderin.

Zur Frage, wer von den Angeklagten wann wieviel von den neuen Überweisungen an Flöttl nach dessen Verlusten gewusst hatte bzw. diese ermächtigt hatte, entspann sich dann zwischen einigen Angeklagten ein heftiges Hick-Hack. "Warum hat man vorher schon alles überwiesen, bevor die Verträge in Paris überhaupt abgeschlossen wurden?", wollte Richterin Bandion-Ortner wissen.

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Weninger widerspricht Elsner
Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger beteuerte, er habe am 26. Oktober, als er von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner aus einer Sitzung des Vorstands angerufen und informiert wurde, keinen Überweisungen an Flöttl zugestimmt und widersprach damit Elsner. Dieser betonte, die große Eile bei den neuen Überweisungen an Flöttl habe sich ergeben, weil dieser mit frischem Geld zum Handeln ausgestattet werden sollte, um keinen Verdacht auf mögliche Verluste durch seine Yen-Spekulationen aufkommen zu lassen.

"Wirtshausideen"
Besonders Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker bestritt, dass der BAWAG-Vorstand schon am 26. Oktober der neuerlichen Überweisung von Geldern an Flöttl zugestimmt habe. "Das sind Wirtshausideen von Leuten, die sich jetzt verteidigen wollen, das ist abenteuerlich was jetzt geredet wurde, das hat mit einem Bankgeschäft nichts zu tun", platzte es einmal aus ihm heraus.

Nakowitz verteidigte sich, er habe lediglich Vorbereitungshandlungen gesetzt. Falls die Überweisungen an Flöttl nicht genehmigt worden wären, wären die Konten ungenutzt geblieben.

Kein Urteil am 8. Februar
Der BAWAG-Strafprozess zieht sich übrigens noch weiter: Richterin Claudia Bandion-Ortner verkündete, dass der von ihr zuletzt angepeilte Urteilstermin 8. Februar nun doch nicht zu halten sei. "Am 8. Februar wird es noch keine Urteile geben", damit sei vielleicht nach den Energieferien (ab 18. Februar) zu rechnen.

Während der Energieferien will die Richterin eine einwöchige Verhandlungspause einlegen. Die erneute Verzögerung wird mit den umfangreichen Gutachten und dem Ausfall des gestrigen Verhandlungstags - die Richterin war erkrankt - erklärt.

Fünf Tage lang Verhandlungen
Nächste Woche wird jedenfalls fünf Tage lang durchverhandelt: Am Montag und Freitag steht Gutachter Fritz Kleiner zur Befragung zur Verfügung, am Dienstag und Mittwoch der Sachverständige Thomas Keppert. Am Mittwoch nachmittag (ab 15 Uhr) geht es nochmals um die Causa des früheren Konsum-Chefs Hermann Gerharter. Der Donnerstag ist für Beweisanträge und weitere Befragungen der Angeklagten vorgesehen.

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