Der ehemalige BAWAG-Chef verbringt bereits seinen zweiten Geburtstag in der Justizanstalt Josefstadt in Wien - am Pfingstmontag.
Helmut Elsner wird am Montag 73 Jahre alt. Für den früheren BAWAG-Generaldirektor ist es bereits der zweite Geburtstag, den er in Untersuchungshaft verbringt. Der am 12. Mai 1935 in Wiener Neustadt geborene ehemalige BAWAG-Chef wird seinen Geburtstag am Pfingstmontag im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus begehen. Elsner ist Angeklagter im seit Mitte Juli 2007 laufenden BAWAG-Strafprozess.
Alle Instanzen mobilisiert
Seit rund 15 Monaten ist Elsner in
Österreich schon in U-Haft. Der Haftgrund Fluchtgefahr liege nicht vor,
findet Elsners Rechtsanwalt Wolfgang SchubertA. Für seinen Mandanten hat
Schubert bereits zahlreiche Enthaftungsanträge gestellt, die bisher alle
abgewiesen wurden. Auch während des Strafprozesses wurden mehrfach Anträge
auf Aufhebung der U-Haft abgelehnt. Jetzt wartet man noch auf die
Entscheidung des OGH. Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
sind Enthaftungsanträge anhängig.
Trotz Herzproblemen ausgeliefert
Am 13. Februar 2007 wurde Elsner
nach einem monatelangen Rechtsstreit von Südfrankreich nach Wien
ausgeliefert und hier sofort in Haft genommen. Monatelang hatte er sich der
Auslieferung nach Österreich unter Hinweis auf Herzprobleme entzogen. Der
Ex-Banker war bereits im September 2006 in seinem Haus in Mougins in
Südfrankreich verhaftet worden, wehrte sich aber bis zuletzt mit
medizinischen Gutachten gegen die Überstellung. Nach nur wenigen Tagen im
französischen Gefängnis hielt sich der pensionierte Banker abwechselnd in
seiner Villa und in französischen Spitälern auf.
Nacht und Nebel-Aktion
Fünf Monate nach seiner ersten Verhaftung
in seiner Villa in Aix en Provence wurde Elsner dann doch von den
französischen Behörden nach Wien ausgeliefert. Zwei Ärzte hatten im Auftrag
der französischen Staatsanwaltschaft die Transportfähigkeit bescheinigt.
Unter höchster Geheimhaltung brachten österreichische Exekutivbeamte Elsner
auf dem Luftweg nach Wien.
Fluchtgefahr trotz Herzoperation
Dem Antrag von Staatsanwalt
Georg Krakow auf Verhängung der Untersuchungshaft wurde von
Untersuchungsrichterin Gerda Krausam stattgegeben. Am 14. Februar 2007 wurde
über Elsner wegen Fluchtgefahr die U-Haft verhängt, die seitdem nicht
aufgehoben wurde. Auch eine Herzoperation am 21. Februar im Wiener AKH, bei
der Elsner einen dreifachen Bypass erhielt, und eine mehrwöchige
Rehabilitation im Kur- und Rehabzentrum Treibach-Althofen in Kärnten
änderten nichts an der andauernden Haftsituation.