Der frühere BAWAG-Generaldirektor Elsner wurde beim Banken-U-Ausschuss "zwangsweise" vorgeführt. Seine Beschwerde ist abgeblitzt.
Elsner hatte sich zunächst an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien wegen seiner zwangsweisen Vorführung vor den parlamentarischen Banken-Untersuchungsausschuss gewandt. Der Ablehnung seiner Beschwerde durch den UVS hat nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht gegeben.
Zwangsweise Vorführung
Elsner hatte in einem Schreiben an
die Parlamentsdirektion mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen
nach seiner Bypassoperation der Ladung nicht nachkommen werde. Trotzdem war
er am 16. Mai 2007 von Bediensteten der Justizwache in Begleitung einer
Vertrauensperson sowie eines Arztes aus der U-Haft dem U-Ausschuss
zwangsweise vorgeführt worden.
UVS wies Beschwerde zurück
Seine Beschwerde dagegen hatte
der UVS Wien "mangels Zulässigkeit des Rechtsweges"
zurückgewiesen. Der UVS erklärte sich für nicht zuständig, weil der
U-Ausschuss dem Nationalrat und damit der Gesetzgebung und nicht der
Verwaltung zuzurechnen sei.
Der VfGH stellte nun in seinem Erkenntnis fest, dass der UVS Wien zu Recht seine Zuständigkeit verneint habe. U-Ausschüsse seien der gesetzgebenden Gewalt zuzuordnen. "Akte, die von parlamentarischen U-Ausschüssen bzw. in deren Auftrag gesetzt werden, gehören daher zur Staatsfunktion Gesetzgebung und können als solche weder von den Unabhängigen Verwaltungssenaten noch vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden."
Der VfGH hat daher die Beschwerde abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob Elsner in einem sonstigen Recht verletzt worden sei.