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Elsners Schwiegersohn arbeitete doch für Flöttl

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104. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess: Wolfgang Flöttl präsentierte einen Arbeitsvertrag von Karl Kinsky. Dieser bestritt, für Flöttl tätig gewesen zu sein.

Gemäß der vom Angeklagten Wolfgang Flöttl am Donnerstag im BAWAG-Prozess vorgelegten Dokumente war der Schwiegersohn von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Karl Kinsky, offenbar doch für den Spekulanten tätig. Tags zuvor hatte er behauptet, nicht für Flöttl gearbeitet, sondern lediglich von diesem vermittelt worden zu sein.

Gerichtsgutachter Fritz Kleiner, nebenbei auch Englisch-Dolmetscher, übersetzte den englischen Arbeitsvertrag der Flöttl-Firma "Delta Asset Management Limited" mit Kinsky.

"Kinsky-Folder"
"Wo haben Sie die Unterlagen plötzlich her?", wunderte sich Richterin Claudia Bandion-Ortner über die nun, einen Tag nach der Zeugenaussage Kinskys von Flöttl vorgelegten Dokumente. Er habe einen eigenen "Kinsky-Folder" angelegt, antwortete Flöttl. Auf den Zwischenruf des Anwalts von Peter Nakowitz, Rudolf Breuer, warum er zwar Unterlagen über Elsners Schwiegersohn, aber keine Bücher seiner eigenen Firmen vorlegen könne, reagierte Flöttl gereizt: Die elektronische Buchhaltung sei eben nicht mehr vorhanden, man könne jedoch mit einiger Mühe alles nachkonstruieren, meinte er.

44.711 Euro Anfangspauschale
In dem an Kinsky gerichteten Schreiben von Flöttls Firma "Delta Asset Management Limited" mit Sitz auf Bermuda wurde die von ihm zu erbringende Leistung als "wirtschaftliche Analysen" und "Beratungstätigkeit" bezeichnet. Der Arbeitsort ist nicht definiert. Die Bezahlung werde mit 70.000 Dollar (44.711 Euro) Anfangspauschale und dann 70.000 Dollar jährlich netto nach Steuern, zahlbar in monatlichen Raten, festgelegt. Laut Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder erhielt Kinsky von Flöttls Firma im Jahr 2000 278.000 Dollar, im Jahr 2001 222.000 Dollar.

Flöttl zahlte auch Übersiedlung
Auch die Übersiedlungskosten der Familie Kinsky von London nach Wien habe Flöttl zahlen müssen, so der Anwalt und las ein Fax von Kinsky an Flöttls Sekretärin in New York vor, in dem er das günstigste Angebot für die Übersiedlung - 5.300 Pfund - präsentierte, mit dem Ersuchen dies an "Wolfgang" weiterzuleiten.

Kein Arbeitsort eingetragen
Laut Flöttl war im Arbeitsvertrag noch kein Arbeitsort eingetragen, weil Kinsky "international arbeiten" sollte. "Wir wussten nicht wo wir ihn unterbringen, Bermuda war zu langweilig, dann haben wir auf London umgestellt". Elsner betonte erneut, er habe mit dem Job seines Schwiegersohns nichts zu tun gehabt: "Ich höre das hier zum ersten Mal, ich habe nichts davon gewusst", sagte er. Sein Schwiegersohn habe sich seine Angelegenheiten immer selber geregelt, er hätte auch nie - "wie der Schwiegersohn meines Vorgängers" (Walter Flöttl, Anm.) - bei der BAWAG arbeiten wollen.

Konsequenzen für Kinsky
Für Kinsky könnte die Zeugenaussage von Mittwoch Konsequenzen haben. Staatsanwalt Georg Krakow beantragte die Übermittlung des Protokolls zur Prüfung eines Strafverfahrens wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht. Kinsky hätte sich als Angehöriger eines Angeklagten der Aussage entschlagen können, von dem Recht hatte er nicht Gebrauch gemacht.

Elsner wunderte sich erneut, wie der Mietvertrag seines Schwiegersohns überhaupt in den Gerichtsakt gekommen sei, und erhob Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft: "Ich habe stark den Verdacht, dass da von der Flöttl-Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet wurde, wie sollte es denn sonst gehen", meinte der Angeklagte. "Passen Sie auf, dass Sie sich nicht der Verleumdung schuldig machen", mahnte Richterin Claudia Bandion-Ortner. Auch Staatsanwalt Georg Krakow reagierte: "Herr Elsner, wenn Sie der Meinung sind es gibt eine strafbare Handlung, dann erstatten Sie Strafanzeige, aber reden Sie nicht so nebulos herum".

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