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EU-Minister gegen Zwangsentflechtung bei Energie

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Die Energiemarktreform steht: Zur stärkeren Trennung von Produktion und Netz ist ein Verkauf aber nicht verpflichtend.

Die geplante Zerschlagung der EU-Energiekonzerne wird nicht kommen. Die EU-Energieminister haben sich bei ihrem Treffen am Freitag in Luxemburg in Grundzügen auf eine stärkere Trennung zwischen Produktion und Übertragung geeinigt, allerdings dürfen die Unternehmen ihre Netze weiter behalten und müssen sie nicht verkaufen.

Österreich setzte sich durch
Österreich, Deutschland und Frankreich hatten sich massiv für eine dritte Variante zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Zwangsverkauf bzw. die Abgabe an einen Unabhängigen Netzbetreiber eingesetzt. Sie haben sich damit letztlich gegen den Widerstand der EU-Kommission und von Ländern, die ihre Netze bereits abgespalten haben, wie England, Niederlande oder Dänemark, durchgesetzt.

Eine Einigung auf das gesamte Energiepaket wird bis Jahresende angestrebt, wirksam werden könnte es dann 2011. Das EU-Parlament muss noch zustimmen.

Bartenstein zufrieden
ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zeigte sich erfreut über den Grundsatzkompromiss. "Das ist ein Nein zu einer recht willkürlichen Zerschlagung der europäischen Energiekonzerne, und da sehe ich schon einen klaren Vorteil", so der Minister. Vorbehalte meldete er neuerlich gegen die geplante Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulatoren an.

Einigung mit Auflagen
Der Kompromiss der Minister für die "unabhängige Übertragungsgesellschaft" (ITO) enthält strenge Auflagen für die personelle und strukturelle Trennung zwischen Netztöchtern und ihren Konzernmüttern: Manager dürfen erst nach einer Übergangsfrist von drei bzw. vier Jahren Aufsichtsräte zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft wechseln, knapp die Hälfte des Aufsichtsrats muss aus unabhängigen Personen bestehen, bei deren Bestellung der Energie-Regulator mitreden darf. Zudem wird die Wirkung der Maßnahmen auf den Wettbewerb zwei Jahre nach Inkrafttreten überprüft.

Gleiches Recht für alle
In einer Zusatzklausel, die weiter umstritten ist, sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, "Maßnahmen" zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass gleiche Spielregeln herrschen, obwohl künftig drei verschiedene Modelle der Entflechtung im EU-Energiemarkt existieren. Nach Ansicht Bartensteins bietet diese Klausel aber keine Möglichkeit, künftig nicht-entflochtene Unternehmen wie etwa den Verbund an Investitionen in anderen Ländern zu hindern.

Vonseiten des Energie-Regulators hieß es, mit einer Reduktion der Energiepreise dürfe nicht gerechnet werden. Eine unzureichende Trennung zwischen Netzen und Vertrieb schwächt den Wettbewerb.

Verbund, Tiwag und VKW
Betroffen von der Reform wären in Österreich die Übertragungsnetze von Verbund, Tiwag und VKW. Für die Netze in Tirol und Vorarlberg will Bartenstein eine Ausnahme verhandeln. Beim Verbund erwartet er Änderungen durch die neuen Regeln für Aufsichtsräte, aber "nichts Substanzielles, nichts Dramatisches".

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