Künftig müssen Fluggesellschaften neben dem reinen Flugpreis auch alle Zusatzkosten angegeben, um den Kunden nicht zu täuschen.
Fluggesellschaften müssen in der EU künftig sämtliche Kosten für ein Ticket offenlegen. Das Europäische Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg eine Verordnung, die unvollständige Preisauskünfte verhindern soll. Die Airlines können damit nicht mehr mit einem Flugpreis von wenigen Euro werben.
Flugpreis allein reicht nicht mehr
Künftig müssen
Fluggesellschaften neben dem reinen Flugpreis die zusätzlichen Kosten wie
Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge angeben. Bisher wurden die
Verbraucher beim Buchen oft überrascht, dass der Preis viel höher ist als in
der Werbung angegeben.
Alle Zuschläge sind anzuführen
Die Verordnung tritt in
Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. "Der zu zahlende
Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis ... sowie
alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die
unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind,
einschließen", heißt es in der Verordnung.
Auch die Kosten für Wahlleistungen wie das Mitnehmen zusätzlicher Gepäckstücke oder eine Reiserücktrittversicherung müssen vor der Buchung aufgeführt werden. Der Kunde muss diese selbst wählen können.