Ex-ÖBB-Generaldirektor Martin Huber hat Anspruch auf eine "Erfolgsprämie" - bei Verlusten von weniger als 243 Mio. Euro.
Wenn die ÖBB bei ihren Spekulationsgeschäften nicht mehr als "nur" 242 Mio. Euro Verlust machen, bekommt Huber die Prämie. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Dienstagausgabe.
837.000 Euro per Vertrag
Die ÖBB und Huber prozessieren gerade
über die Auszahlung von Hubers Konsulentenvertrag in Höhe von rund 837.000
Euro. Gleichzeitig streitet die Bahn vor Gericht mit der Deutschen Bank, der
sie u.a. schlechte Beratung beim Kauf dieser Wertpapiere im Wert von
ursprünglich 612,9 Mio. Euro vorwirft.
Bilanz per 31. Dez. 2007
Hubers Verabschiedung im vergangenen
April wurde auch mit eben diesen Geschäften begründet. Was die "Veranlagung"
unter dem Strich der ÖBB bringt, wird zwar erst zwischen 2013 und 2015
feststehen - laut em Konsulentenvertrag habe Huber jedenfalls Anspruch auf
ein "Erfolgshonorar", wenn die ÖBB mit den Papieren weniger Verlust machen
als per 31. Dezember 2007 bilanziert wurde (242 Mio. Euro), berichtet die
"Presse".