Nach dem Gerichtsurteil, will die Wien Energie den Betrag von 26 Mio. Euro "unbürokratisch" zurückzahlen.
Die Wien-Energie wird die bei ihren Kunden in Niederösterreich und im Burgenland laut einem OGH-Urteil zu Unrecht eingehobene Gebrauchsabgabe binnen drei Monaten zurückbezahlen. Das hat die Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) mitgeteilt. Es handelt sich wie berichtet um einen Gesamtbetrag von 26 Mio. Euro.
Doppelt bezahlt
Laut AKNÖ spricht die Wien-Energie von einer
"unbürokratischen Rückzahlung". Kunden, die ihre Rechnung per
Kontoverbindung begleichen, werde die doppelt bezahlte Gebrauchsabgabe auf
das Konto überwiesen. Selbiges gelte für Zahlscheinkunden, die bisher
Guthaben auf ihr Konto ausbezahlt bekommen haben. Bei Zahlscheinkunden ohne
Konto werde der Betrag bei der Jahresabrechnung bzw. der nächsten Rechnung
gutgeschrieben. Wer Strom über das Wien-Energie-Netz aber von einem
alternativen Anbieter bezieht, erhält das Geld laut AKNÖ vom
Vertragspartner. Betroffenen Wien-Energie-Kunden, die inzwischen verzogen
sind, steht die Hotline 0800 500 800 zur Verfügung.
Urteil
Die Rückzahlung war nach einem Urteil des Obersten
Gerichtshofs (OGH) notwendig geworden. 377.000 Kundinnen aus
Niederösterreich war die Abgabe doppelt verrechnet worden: Die Wohngemeinden
hoben sie laut niederösterreichischem Landesrecht als Gemeindeabgabe ein,
die Wien-Energie laut Wiener Landesrecht über die Stromrechnung. Der OGH sah
das im März als "Doppelbesteuerung" an und urteilte, dass das Unternehmen
die Gebrauchsabgabe, die seit 1. April 2006 bezahlt wurde, zurückzahlen
müsse.