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Grasser-Anzeige für Anwalt lächerlich

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Der Anwalt von Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, findet die laut Medienberichten diese Woche gegen seinen Mandanten eingebrachte Strafanzeige in der Causa Meinl "lächerlich". Die Meinl Bank gibt an, Grasser nie um Interventionen gebeten zu haben.

Grasser habe "nie interveniert - auch nicht über Mittelsmänner", sagte Ainedter am Mittwochnachmittag. Schließlich habe Grasser im Jahr 2002 die Finanzmarktaufsicht (FMA), eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, gegründet, argumentierte der Advokat.

Politisch motiviert
Möglicherweise sei die anonym eingebrachte Strafanzeige politisch motiviert. Von einem Insider, wie Medien vermuteten, komme sie "sicher nicht, weil sie so falsch ist", so Ainedter.

Jachtausflug
Der berühmte "Jachtausflug" im Jahr 2005 kann aus Ainedters Sicht "niemals den Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllen". Dem Anwalt stößt außerdem auf, dass die Anzeige offenbar noch nicht der Staatsanwaltschaft vorliege, Medien aber schon.

Bank dementiert
Die Meinl Bank hat in den Abendstunden in Abrede gestellt, Grasser "jemals um eine Intervention bei der Oesterreichischen Nationalbank, bei der Finanzmarktaufsicht oder einer anderen Behörde ersucht" zu haben.

Keine 6 Mio.
Dementiert wird auch, dass Grasser während seiner Tätigkeit für die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP) sechs Millionen Euro an Einkommen erzielt hätte. Grasser will sich in den nächsten Wochen aus der Gesellschaft zurückziehen.

Fehlerhafte Daten
Die Anzeige ist wenigstens im Detail fehlerhaft. Laut Medien datiert der Anzeigenschreiber einen Aufenthalt Grassers bei einer Veranstaltung der Constantia Privatbank in St. Moritz auf 2006.

Tatsächlich sprach der damalige Finanzminister aber am 18. und 19. März 2004 bei einem von der Bank veranstalteten Wirtschaftsforum in St. Moritz, war aus dem Umkreis des Instituts in den Abendstunden zu hören. Der Anzeigenschreiber habe möglicherweise öffentlich zugängliches Material falsch abgeschrieben.

Schwere Vorwürfe
Die Bank reagierte damit auf Medieberichte, die sich mit einer anonym eingebrachten Strafanzeige gegen Grasser beschäftigen. In der Anzeige wird Grasser schwerer Betrug, Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Verbotene Intervention und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

Bald Entscheidungen
Die Entscheidungen zum angekündigten Ausstieg Grassers aus der Managementgesellschaft der ehemaligen Meinl International Power (MIP, heute Power International) werden in den nächsten ein bis zwei Wochen gefällt.

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