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Gruppe 1 - Mängel in der Unterkunft

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Welche Minderungen ergeben sich bei Mängeln in der Unterkunft?

Mangel

Prozent /Anmerkung

1. Abweichung von dem gebuchten Objekt

10 bis 25 (je nach Entfernung)

2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5 bis 15

3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Etage)

15 bis 10

4. Abweichende Art der Zimmer

DZ statt EZ

20

Dreibettzimmer statt EZ

25

Dreibettzimmer statt DZ

20 bis 25 (Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden)

Vierbettzimmer statt DZ

20 bis 30 (Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden)

5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers

zu kleine Fläche

5 bis 10

fehlender Balkon

5 bis 10 (bei Zusage/je nach Jahreszeit)

fehlender Meerblick

5 bis 10 (bei Zusage)

fehlendes (eigenes) Bad/WC

15 bis 25 (bei Buchung)

fehlendes (eigenes) WC

15

fehlende (eigene) Dusche

10 (bei Buchung)

fehlende Klimaanlage

10 bis 20 (bei Zusage)

fehlendes Radio/TV

5 (bei Zusage)

zu geringes Mobiliar

5 bis 15

Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

10 bis 50

Ungeziefer

10 bis 50

6. Ausfall von Versorgungs-Einrichtungen

Toilette

15

Bad/Warmwasserboiler

15

Stromausfall/Gasausfall

10 bis 20

Wasser

10

Klimaanlage

10 bis 20 (je nach Jahreszeit)

Fahrstuhl

5 bis 10 (je nach Etage)

7. Service

vollkommener Ausfall

25

schlechte Reinigung

10 bis 20

ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug, Handtücher)

5 bis 10

8. Beeinträchtigungen

Lärm am Tage

5 bis 25

Lärm in der Nacht

10 bis 40

Gerüche

5 bis 15

9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massage)

20 bis 40 (je nach Art der Projektzusage, z. B. "Kururlaub")

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