Geld

Haselsteiner bringt EU-Beschwerde in Brüssel ein

Teilen

Strabag-Chef Hans-Peter Haselsteiner hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer eingebracht.

Dies hat der LIF-Finanzsprecher bereits Ende 2007 angekündigt. Haselsteiner, der seit neuestem auch Ambitionen auf das Amt des Sozialministers hat, ist die österreichische Pflichtmitgliedschaft mit dem Wettbewerbsrecht und der Niederlassungsfreiheit der Europäischen Union unvereinbar.

Verstoß gegen Niederlassungsfreiheit?
Mit der Beschwerde ist die Anwaltskanzlei des Wettbewerbsspezialisten und früheren FP-Spitzenpolitikers Norbert Gugerbauer beauftragt. Die "Kläger" sehen die nun in der Verfassung sowie im Wirtschaftskammergesetz festgeschriebene Zwangsmitgliedschaft als Verstoß gegen die die Niederlassungsfreiheit in der EU sowie als eine Wettbewerbsverzerrung. In der Beschwerde wird konkret auf die finanziell unterstützten "Wirtschaftsförderungsinstitute" (Wifi, aber auch BFI) eingegangen, die "inländischen und ausländischen Wettbewerbern "übermächtig gegenüberstehen." Die Strabag zahlt nach Eigenangaben jedes Jahr rund 3,5 Mio. Euro an Kammerbeiträgen.

Gesetzesänderung als Anlass
Anlass für den bereits seit vergangenem Jahr laufenden Sturm gegen die Pflichtmitgliedschaft war eine Gesetzesänderung, mit der Anfang 2008 die 14 Kammern in der Verfassung verankert wurden. Sollte das System gekippt werden, gilt das laut Haselsteiner für "alle Pflichtmitgliedschaften", also beispielsweise der Arbeiter-, Landwirtschafts-, Apotheker- oder Rechtsanwaltskammer.

Wirtschaftskammer nimmt Beschwerde gelassen
Die Wirtschaftskammer hält den Schritt offenbar für wenig aussichtsreich und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer als vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht sieht. Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser führt den Vorstoß darauf zurück, dass "eben Wahlkampf ist". Sie meint, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe das Thema längst geklärt und kein Problem mit der Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Organisationen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.