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Hat AUVA 92 Mio. gesetzwidrig veranlagt?

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Laut Unfallversicherungsanstalt waren die Investments durch die jüngste ASVG-Novelle sehr wohl rechtens - Jetzt prüft das Gesundheitsministerium.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA soll laut "profil" insgesamt 92 Millionen Euro aus Pflichtbeiträgen gesetzwidrig veranlagt haben. Das entsprecht etwa einem Drittel ihrer Gesamtveranlagungen. Die AUVA selbst wies den Vorwurf der gesetzwidrigen Veranlagung zurück: Gemäß den Gesetzesmaterialien zur letzten Novellierung des ASVG seien auch Veranlagungen in Derivate (= strukturierte Anleihen) erlaubt.

Gesundheitsministerium prüft
Grundlage der Vorwürfe ist ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten vom 29. Oktober 2008. Demnach verstoßen AUVA-Investments in sechs Wertpapiere österreichischer, deutscher und französischer Kreditinstitute gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Dabei handelt es sich um komplexe Finanzprodukte wie die umstrittenen Collateralized Debt Obligations und Credit Default Swaps. Laut Paragraf 446 ASVG seien den Sozialversicherungsträgern Veranlagungen in solche Derivativ-Produkte nicht erlaubt. Das Gesundheitsministerium führt gerade eine Prüfung der Versicherungen durch, ein Endbericht liegt aber noch nicht vor.

12 Millionen sind weg
Laut AUVA-Finanzvorstand Gustav Kaippel hat die Unfallversicherungsanstalt mittlerweile fünf der sechs umstrittenen Anleihen abgestoßen. Dabei sei ein Verlust von zwölf Millionen Euro entstanden. Im Oktober 2008 hatte die AUVA von einer Gefährdung zweier Veranlagungen im Ausmaß von insgesamt 29 Millionen Folge gesprochen. 17 Millionen konnten aber gerettet werden. Der Versicherer betont, dass der Verlust von 12 Mio. geringer sei als der Gewinn, den man durch die Veranlagungen erzielt hat.

Bei der AUVA sind rund 4,5 Mio. Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,3 Mio. Arbeiter, 1,5 Mio. Angestellte, 380.000 Selbstständige sowie 1,3 Mio. Schüler und Studenten. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung überwiegend aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Diese zahlen 1,4 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme jedes Dienstnehmers (bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.930,00 Euro) als Unfallversicherungsbeitrag ein.

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