Geld

Hunderttausende Österreicher schenken Fiskus Geld

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Hunderttausende Österreicher verabsäumen es, ihren Steuerausgleich zu machen und lassen ihr Geld somit unnötig beim Fiskus.

Das Finanzministerium hat am Freitag seinen mittlerweile traditionellen Jahresaufruf gestartet, einen Steuerausgleich durchzuführen. Unter dem Motto "Holen Sie sich Ihr Geld zurück" machten Finanzminister Wilhelm Molterer (V) und Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (S) darauf aufmerksam, dass Jahr für Jahr Hunderttausende Österreicher Geld in ihrem Haus "liegen lassen". Im vergangenen Jahr haben etwa 800.000 der 3,3 Millionen unselbstständig Beschäftigten keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.

Steuerausgleich zahlt sich aus
2,5 Millionen haben es bisher sehr wohl getan, 2,2 Millionen davon haben dadurch 994 Mio. Euro zurückerhalten. Das entspricht rein rechnerisch einer durchschnittlichen Rückzahlung von mehr als 450 Euro pro begünstigter Person. Der Steuerausgleich ist auf fünf Jahre rückwirkend möglich. 29 Prozent oder 749.000 der Arbeitnehmer, die einen Antrag gestellt haben, haben dies über Finanz Online im Internet getan. Inklusive der Firmen hat Finanz Online bereits 1,5 Millionen Nutzer.

Überweisung flott und problemlos
Laut Finanzminister Wilhelm Molterer werden nur drei bis fünf Tage benötigt, um nach dem Einlangen des Online-Antrags das Geld zu überweisen. Fast eine Milliarde Euro seien "ein gehöriger Batzen" und eine "wichtige Entlastung" für die Arbeitnehmer, meinte Molterer. Matznetter rief namentlich einkommensschwächere Arbeitnehmer dazu auf, die Möglichkeit zu nutzen. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen müssten, neigten dazu, darauf zu vergessen - obwohl sie trotzdem oft Anrecht auf eine Steuergutschrift hätten.

Als Pilotprojekt wird heuer ein Teil der ansuchenden Arbeitnehmer eine vorausgefüllte Steuererklärung bekommen - neben den Daten von den Lohnzetteln etwa mit Angaben zu Sozialversicherung und Sonderausgaben. Dies sei aber datenschutzrechtlich heikel, hieß es. Aus diesem Grund könnte die ausgefüllte Steuererklärung erst in den Folgejahren auf alle ausgedehnt werden.

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