10. Dezember 2007 10:46
Die Invaliditätspensionen sind während der vergangenen Jahre nicht
gestiegen, sondern sogar gesunken. Das hat eine Studie der Arbeiterkammer
ergeben. Diesen Zahlen zu Folge sank die Zahl der Pensionen wegen
geminderter Arbeitsfähigkeit seit dem Jahr 2000 um gut 20.000, auch die Zahl
der Neuzuerkennungen ist um rund 2.000 zurückgegangen.
Der Grund für diese Einschätzung der Arbeiterkammer, die sich doch
wesentlich von anderen Statistiken unterscheidet, ist die Einbeziehung der
"vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbstätigkeit", die im Zuge
der Pensionsreform des Jahres 2000 abgeschafft wurde und danach in leicht
abgeänderter Form in die Invaliditätspension integriert wurde. Jene Rentner,
die unter diesem Titel in den Ruhestand getreten sind, werden nämlich in den
Statistiken der Alterspension zugezählt, obwohl sie in Wahrheit als
Invaliditätspension gelten müssten.
Zahlendreher durch Trick
Sieht man nun die Zahlen aus dem Jahr
2006 an, gab es 196.720 Invaliditätspensionisten im erwerbsfähigen Alter.
Das sind deutlich mehr als 2000, wo 141.800 gezählt wurden. Nimmt man jetzt
freilich jene Personen dazu, die wegen geminderter Erwerbsfähigkeit nach dem
alten Pensionstyp in den Ruhestand getreten sind, drehen sich die Zahlen.
Denn 2000 gab es 89.202 Pensionisten (im erwerbsfähigen Alter) unter diesem
Titel, im Vorjahr nur noch 13.809. Gesamt sind so 2006 rund 20.500 Personen
im erwerbsfähigen Alter weniger in einer Art Invaliditätspension gewesen als
2000.
Reduktion um etwa 30 Prozent
Auch bei den Neuzuerkennungen von
gesundheitsbedingten Pensionen weist die AK-Statistik einen leichten
Rückgang aus. Bei 57 bis 59 jährigen Männern ist die Zahl von 9.955 im Jahr
2000 auf 7.008 im Jahr 2006 gesunken, eine Reduktion um etwa 30 Prozent, die
auf etwas verschärfte Zugangsvoraussetzungen zurückzuführen sein dürfte.
Einen Anstieg gibt es hingegen bei den über 60-Jährigen, was die AK in
erster Linie mit der Anhebung der allgemeinen Antrittsalters begründet. Der
Anstieg geht von 1.773 im Jahr 2000 auf 3.279 im Jahr 2006, es ist also fast
eine Verdoppelung zu verzeichnen.
Ärgerlich ist für die Arbeiterkammer auch, dass in Österreich bei der
Auflistung der Invaliditätspensionen immer auch jene Personen eingerechnet
werden, die das gesetzliche Pensionsalter schon überschritten haben, also so
und so pensionsberechtigt wären. Würde man die letztere Gruppe wegzählen,
wären es nur noch 210.000 Personen, die vorzeitig wegen Invalidität im
Ruhestand sind.