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Klage gegen bwin geht in nächste Runde

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Das Land Sachsen zieht nun vor das Oberverwaltungsgericht, um eine entsprechende Verbot gegen den Wettanbieter durchzusetzen.

Das Verbotsverfahren gegen den österreichischen Sportwettenanbieter bwin in Deutschland geht in die nächste Runde: Wie das Innenministerium am Donnerstag in Dresden mitteilte, legte das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden ein.

Einstweiliger Rechtsschutz wird angefochten
Es hatte am 17. Oktober einem Eilantrag des in Neugersdorf ansässigen Unternehmens gegen die Verbotsverfügung stattgegeben und bwin damit einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Der private Sportwettenanbieter bwin darf somit sein Geschäft vorerst weiter betreiben. Diesen Beschluss will das Land nun anfechten.

Das Regierungspräsidium Chemnitz hatte am 10. August verfügt, dass das Unternehmen keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben darf. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Entscheidung hingegen damit begründet, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr keinesfalls so groß sei, das das Geschäft sofort verboten werden müsse.

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