Die Sozialpartner einigen sich auf die Ladenöffnung an Sonntagen bei der Fußball-EM 2008: zwischen 12 und 18 Uhr möglich, Der Einsatz soll freiwillig erfolgen.
Die Regelung zur Fußball-EM, die die Möglichkeit der Ladenöffnung an den Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr vorsieht, lehne sich an bereits existierende Sonder-Kollektivverträge an. Abgegolten werde die Arbeitsleistung an Sonntagen auch während der Fußball-EM als Überstundenleistung generell mit 100 Prozent Zuschlag.
- Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an den Sonntagen freiwillig
- Arbeitnehmer haben das Recht zur Entschlagung. Damit in Zusammenhang wurde ein Benachteiligungsverbot vereinbart.
- Auch beim Sonder-KV zur EURO 2008 gilt die so genannte "Schwarz-weiß-Regelung", d.h., die freiwilligen Einsätze werden auf jeden zweiten Sonntag begrenzt.
Zu den anlassbezogenen Sondervereinbarungen gehört, dass die Arbeitgeber in ganz bestimmten Fällen auch Sorge für die Heimfahrtsmöglichkeit der Beschäftigten tragen sowie - unpräjudiziell - auch eine Abgeltung der anlassbezogenen Zusatzkosten für die Kinderbetreuung.
"Für diese Einigung mussten beide Seiten über ihren Schatten springen: Die Gewerkschaft bei der Zustimmung zur einmaligen Sonntagsarbeit, die Arbeitgeber beim Zugeständnis bezüglich Kinderbetreuungskosten", betonte Alois Wichtl, Chefverhandler auf Arbeitgeberseite.