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Lindt verliert Schoko-Osterhasen-Streit

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Das Handelsgericht Wien wies die Klage von Lindt gegen den burgenländischen Süßwarenhersteller Hauswirth ab. Lindt will im Schoko-Osterhasen-Streit in die Berufung gehen.

Seit 2004 - damals flatterte dem burgenländischen Familienbetrieb Hauswirth eine einstweilige Verfügung des Schweizer Schokolade-Weltkonzerns Lindt & Sprüngli ins Haus - liegen die beiden Osterhasen-Hersteller im Clinch.

Das Handelsgericht wies nun in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Unterlassungsklage von Lindt ab, die auf eine Produktionseinstellung des Hauswirth-Schokohasen in Goldfolie abzielte. "Wir freuen uns natürlich sehr", kommentierte Geschäftsführer Roman Hauswirth das Urteil. Der Rechtsstreit könne aber womöglich auch "noch Jahre dauern" .

Urteil ist "Etappensieg" für Hauswirth
Ob die Hasen aus Kittsee zu Ostern wieder über den Ladentisch hoppeln, hängt von weiteren Verfahrensschritten ab: "Wenn kein entgegen lautender Gerichtsentscheid kommt, werde ich definitiv goldene Hasen mit rot-weiß-roter Masche verkaufen", gab sich der Unternehmer zuversichtlich.

Lindt hält Urteil für „rechtlich nicht richtig“
"Überrascht" über das Urteil zeigte sich der Anwalt von Lindt & Sprüngli, Lothar Wiltschek. "Wir werden Berufung einlegen und darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht (OLG) in etwa sechs bis neun Monaten. Ich bin sehr zuversichtlich", so Wiltschek. Das aktuelle Urteil des Handelsgerichtes Wien halte er für "rechtlich nicht richtig".

Der goldene Osterhase mit der roten Schleife von Lindt & Sprüngli ist laut Wiltschek als Gemeinschaftsmarke seit dem Jahr 2000 geschützt. Bereits zuvor sei man aber gegen Plagiate vorgegangen. Dass auch diese Gemeinschaftsmarke vom Handelsgericht für nichtig erklärt wurde, halte er für "gänzlich unrichtig."

„Bösgläubige Markenanmeldung“ von Lindt
Lindt habe laut Gerichtsurteil wissen müssen, dass Mitbewerber teilweise seit Jahrzehnten hohle Schokohasen in Gold vertreiben: "Bösgläubige Markenanmeldungen sind in erster Linie solche, die in Behinderungsabsicht getätigt werden." Im Urteil wird auch ausführlich auf die Entwicklung der Schoko-Osterhasenproduktion eingegangen: Schokolade-Osterhasen würden in Österreich und Deutschland " zumindest seit den dreißiger Jahren" erzeugt und verkauft. Im Hinblick auf die Folie wird festgestellt, dass insgesamt rund 400 Varianten im Gebrauch seien.

Goldfolie und rote Masche nicht schutzfähig
Es sei davon auszugehen, dass die prägenden Elemente des Goldhasen, nämlich seine Sitz- bzw. Kauerform, die helle Goldfolie und die rote Masche, sowohl jede für sich als auch im Zusammenwirken, zu einem Gesamtbild schutzunfähig seien. Es handle sich dabei "um bei Osterhasen unentbehrliche traditionelle Gestaltungselemente, die der Benützung durch Mitbewerber nicht durch Monopolisierung entzogen werden dürften", so das Urteil.

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