Aufkommen muss für die Mega-Gage des abgesetzten Gutachters der Steuerzahler.
Der Anfang Juli wegen Befangenheit abgesetzte ehemalige Sachverständige in der Causa Meinl, Thomas Havranek, hat der Staatsanwaltschaft für seine Tätigkeit ein Honorar von stolzen 728.000 Euro in Rechnung gestellt. Bis zu seinem Abzug von dem Fall habe Havranek gemeinsam mit Hilfskräften 4.886 Stunden Arbeit in die Sache investiert, so News. Resultat war allerdings nur ein vor sachlichen Fehlern strotzendes 25-seitiges Vorgutachten, das die Behörde zur Grundlage für einen Haftbefehl gegen Julius Meinl V. machte.
Steuergeld
Havranek habe Anspruch auf die Bezahlung, weil er den
von ihm verfassten Meinl-kritischen Zeitungskommentar, der Grund für seine
Befangenheit ist, der Staatsanwaltschaft nicht vorenthalten habe. Aufkommen
muss für den Betrag der Steuerzahler. Jetzt wird ein neuer Gutachter
gesucht, die Kostenmaschine läuft weiter.