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MEL bleibt im Top-Börsesegment

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Meinl European Land bleibt im Prime Market der Wiener Börse. Die Vorwürfe gegen MEL würden sich auf den Zeitraum vor der Aufnahme in den Prime Market beziehen.

Die Meinl European Land Ltd. (MEL) bleibt bis auf weiteres im Prime Market der Wiener Börse. Das gab der Vorstand der Wiener Börse AG, Michael Buhl und Heinrich Schaller, am Mittwoch bekannt.

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Die Meinl European Land Ltd. unterwerfe sich für die Dauer der Einbeziehung in den Prime Market uneingeschränkt sämtlichen strengen Anforderungen an Emittenten im Prime Market entsprechend der Rechtsauffassung der Wiener Börse AG, hieß es weiter. Dazu zählten auch die Veröffentlichungsvorschriften des österreichischen Börsegesetzes.

Für den Zeitraum seit der Aufnahme in den Prime Market per 20. August 2007 konnten nach derzeitigem Kenntnisstand keine Regelverletzungen seitens der MEL festgestellt werden, das bestätige die von der Wiener Börse durchgeführte Überprüfung der Teilnahme der MEL am Prime Market. Weiters sei festgestellt worden, dass sich die gegen MEL erhobenen Vorwürfe auf den Zeitraum vor der Aufnahme in den Prime Market beziehen und der Wiener Börse die umstrittenen Aktivitäten der MEL nicht bekannt waren.

Vertrag
Wie die Wiener Börse am Mittwoch weiter mitteilte, wurde in den vergangenen Tagen folgendes ausdrücklich vertraglich klargestellt:

  • Aktien und Partly Paid Shares (PPS) bilden ein und dieselbe Aktiengattung. Inhaber von Wertpapieren dieser Aktiengattung sind gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie PPS, Aktien oder Aktienzertifikate (ADCs, Austrian Depositary Certificates) halten.
  • MEL wird Insider-Informationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich (ad-hoc) der Öffentlichkeit bekannt geben. Zu Insider-Informationen zählen beispielsweise kursrelevante PPS-, Aktien- oder Aktienzertifikatsrückkäufe, Beteiligungsinformationen und sonstige Tatsachen, die Meinl European Land Ltd. und/oder die PPS oder Aktien (Aktienzertifikate) betreffen.MEL wird Aktien, Aktienzertifikate und PPS in Bezug auf die Beteiligungsmeldung gleich behandeln.
  • Es ist das gemeinsame Verständnis, dass Personen, die Aktien, PPS und/oder Aktienzertifikate erwerben oder veräußern, die Veränderungen ihrer Beteiligungen im Sinne des Börsegesetzes zu melden haben. Die Wiener Börse empfiehlt im Interesse aller Marktteilnehmer, die Eigentümer der PPS ehest möglich offen zu legen.
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