Meinl Bank und Meinl Success lassen das Urteil des Oberlandesgerichts nicht auf sich sitzen und berufen.
Das Oberlandesgericht Wien hat als zweite Instanz den Vorwurf bestätigt, dass die Prospekte der Meinl European Land für viele Anleger irreführend waren. Geklagt hatte die Arbeiterkammer. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagten, Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG, legen beim Obersten Gerichtshof Rekurs ein.
Risikohinweis zu mager
Eine Werbeunterlage müsse wie ein
Verkaufsprospekt nach ihrem Gesamteindruck beurteilt werden, so das OLG laut
AK. Maßgeblich sei, wie ein durchschnittlich informierter und verständiger
Interessent die Ankündigungen verstehe. Wenn der Gesamteindruck "Sicherheit"
suggeriere, genüge ein genereller Risikohinweis nicht.
Bank und Success berufen
Die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter
Meinl Success werden gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts
Revisionsrekurs einlegen. Sie empfinden den Beschluss als "rechtlich
verfehlt und in einigen Punkten sogar nichtig, weil zu diesen Punkten
jegliche Begründung fehlt", teilt die Bank mit.