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MEL-Urteil wegen irreführender Werbung bestätigt

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Meinl Bank und Meinl Success lassen das Urteil des Oberlandesgerichts nicht auf sich sitzen und berufen.

Das Oberlandesgericht Wien hat als zweite Instanz den Vorwurf bestätigt, dass die Prospekte der Meinl European Land für viele Anleger irreführend waren. Geklagt hatte die Arbeiterkammer. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagten, Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG, legen beim Obersten Gerichtshof Rekurs ein.

Risikohinweis zu mager
Eine Werbeunterlage müsse wie ein Verkaufsprospekt nach ihrem Gesamteindruck beurteilt werden, so das OLG laut AK. Maßgeblich sei, wie ein durchschnittlich informierter und verständiger Interessent die Ankündigungen verstehe. Wenn der Gesamteindruck "Sicherheit" suggeriere, genüge ein genereller Risikohinweis nicht.

Bank und Success berufen
Die Meinl Bank und ihre Vertriebstochter Meinl Success werden gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Revisionsrekurs einlegen. Sie empfinden den Beschluss als "rechtlich verfehlt und in einigen Punkten sogar nichtig, weil zu diesen Punkten jegliche Begründung fehlt", teilt die Bank mit.

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