Geld

Millionen-Hilfe für Rogner Therme

Teilen

Die Steiermark verzichtet auf die Hälfte des Therme Blumau-Darlehens. Nun wollen andere Thermen Geld sehen.

Die steirische Landesregierung hat in ihrer außerordentliche Sitzung einstimmig beschlossen, auf rund die Hälfte - 4,8 Mio. Euro - des aushaftenden Landesdarlehens der Rogner-Hundertwassertherme in Bad Blumau zu verzichten. "Es handelt sich um eine gute Einigung im Interesse des oststeirischen Thermenlandes. Wir wollen alles tun, um eine Insolvenz zu verhindern", bekräftige Landeshauptmann Franz Voves (S). An den Verzicht sind allerdings einige Bedingungen geknüpft, die in einem Abänderungsantrag formuliert wurden, wie z.B. ein Nachbesserungsbetrag und eine Arbeitsplatzgarantie

Millionen in den 90er Jahren
1996/97 flossen - zusätzlich zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen - 9,6 Mio. Euro an Landes- und ebenso viel an Bundesdarlehen in die Therme. Doch schon 2002 gab es einen Liquiditätsengpass, an die Bedienung der Forderungen aus dem Cash Flow war nicht zu denken.

Kredite fällig
Die UniCredit habe als Eigentümer des Finanzpartners BA-CA die Kredite fällig gestellt, weshalb eine Umfinanzierung notwendig geworden sei, begründete nun Rogner sein Begehern nach Teilerlass der Schulden. Um mit der Raiffeisen Leasing handelseins zu werden, müssten die alten Verbindlichkeiten vom Tisch.

Deadline
Um die Deadline Ende November einhalten zu können, trat die Landesregierung Dienstagnachmittag zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei wurde das Ergebnis der Nachverhandlungen erörtert. Rogner habe in einem Schreiben eine Garantie für 234 Arbeitsplätze bis 2020, 2021 gegeben, so der steirische Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (V).

Verzerrung des Wettbewerbs
Postwendend meldeten sich die Verantwortlichen anderer Thermen zu Wort: Der Schuldenerlass sei wettbewerbsverzerrend, selbst wolle man nun auch um Subventionen vorstellig werden.

500.000 für Therme Nova
Eine weiteres " Thermen-Sorgenkind", die Therme Nova in Köflach, bekommt eine Unterstützung von 500.000 Euro über eine Bedarfszuweisung an die Gemeinde von der Landesregierung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.