Geld

Neue Anzeige der Meinl Bank gegen AI

Teilen

Das rechtliche Gezänk zwischen der Meinl Bank und der ehemaligen Meinl Airports International (MAI, heute Airports International AI) geht in die nächste Runde.

Die Meinl Bank hat am Montag eine Strafanzeige gegen die AI-Boardmitglieder wegen Verdachts der schweren Nötigung angekündigt. Hintergrund sei ein Brief der englischen Anwaltskanzlei der AI an einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter der früheren MAI-Managementgesellschaft Meinl Airports Managers (MAM) am 4. Februar 2009, in dem eine Klage gegen ihn angekündigt worden sei. In einem zweiten Schreiben sei dem Ex-MAM-Mitarbeiter dann gedroht worden.

"Irreführung der Anleger und versuchte Marktmanipulation"
In dem ersten Brief seien dem ehemaligen MAM-Mitarbeiter diverse Pflichtverletzungen zu Schaden der AI vorgeworfen worden. Die AI-Anwaltskanzlei Latham & Watkins habe angekündigt, dass die AI den Schaden in der angeblichen Höhe von mindestens 100 Mio. Euro von ihm persönlich einklagen werde. Im zweiten, mit gleichem Datum ergangenen Schreiben, habe es unter anderem geheißen, dass die AI von möglichen Schadensersatzansprüchen absehen werde, wenn der Ex-MAM-Mitarbeiter die AI bei der Klage gegen die Meinl Bank und die MAM-Direktoren unterstütze. Außerdem sei in dem Schreiben gedroht worden: "Sollten Sie nicht mit uns kooperieren, können Sie erwarten, dass sie persönlich wie in unserem ersten Brief angeführt verklagt werden." Ähnliche Schreiben seien auch an mehrere ehemalige AI-Boardmitglieder ergangen.

Die Meinl Bank wittert in dieser Vorgehensweise schwere Nötigung. In den nächsten Tagen soll dazu eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien ergehen, so Vorstandssprecher Peter Weinzierl.

Auch an die Finanzmarktaufsicht (FMA) bereitet die Meinl Bank eine Sachverhaltsdarstellung gegen die AI-Boardmitglieder vor. Die Meinl Bank ortet versuchte Marktmanipulation sowie Irreführung der Anlegerpublikums. Unter anderem würden die Wertangaben des AI-Boards zu den einzelnen Beteiligungen "massiv" variieren und "willkürlich höher oder niedriger angesetzt". Weiters habe die AI nicht wie angekündigt den höchsten Corporate-Governance-Standard angewendet. Die Kapitalmarkttransparenz und die Kommunikation entsprechen laut Meinl Bank nicht einem "Prime-Market-Unternehmen" an der Wiener Börse. Etwa habe das AI-Board eine bereits im November 2008 von der Meinl Bank eingebrachte 84-Mio.-Euro-Klage im Zusammenhang mit dem Managementvertrag nicht unmittelbar veröffentlicht. Einer der Hauptstreitpunkte zwischen der AI und der Meinl Bank ist der von den Airports gekündigte Management-Vertrag. Für die Meinl Bank ist die Auflösung rechtswidrig. Die AI hatte die 84-Mio.-Euro-Klage im Jänner 2009 bekanntgegeben. Damals teilte sie auch mit, dass sie die Meinl Bank und ihre Tochter auf 245 Mio. Euro geklagt hat.

Die AI habe auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit einer beim Handelsgericht (HG) Wien anhängigen Klage nicht bekanntgegeben, so Weinzierl weiter. Dabei hatte die AI die Meinl Bank auf Herausgabe von Zertifikaten geklagt, die die Bank als Pfand für nicht bezahlte Leistungen aus dem Placement- und Market-Maker-Vertrag zurückbehalten hat. Das HG habe nun am 12. März angeordnet, dass die Meinl Bank die Zertifikate nicht veräußern darf. Gleichzeitig müsse die AI aber eine eine Sicherheit von 500.000 Euro leisten, um etwaige Nachteile der Meinl Bank abzuwenden. Weinzierl freut sich über diesen Entscheid, wenngleich die Sicherheitsleistung "natürlich nicht unseren gesamten potenziellen Schaden abdeckt".

Auch die Bestellung eines neuen AI-Boardmitglieds missfällt der Meinl Bank. Am 19. März 2009 war die Ernennung von James Shinehouse als achtes Mitglied des Boards bekanntgegeben worden. "Anstatt nach acht Monaten im Amt endlich eine Strategie für das Unternehmen vorzulegen, engagiert das AI-Board auf Kosten der Anleger immer neue Berater, weil es selbst offenbar kein Konzept hat", argwöhnte Weinzierl.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.