Am Mittwoch, dem 45. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess, wurde zunächst der frühere Leiter des BAWAG-Prüfungsteams in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) Peter Mayerhofer als Zeuge befragt.
Der pensionierte Leiter des BAWAG-Prüfteams der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Peter Mayerhofer, hat am Mittwoch im Zeugenstand im BAWAG-Prozess betont, er habe nie Weisungen bekommen. Auch die frühere Vizegouverneurin der Nationalbank, Gertrude Tumpel-Gugerell, habe nie bei ihm interveniert, betonte Mayerhofer: "Ich habe in meiner Tätigkeit noch nie eine Weisung bekommen, wir sind als Prüfteam absolut unabhängig".
Gedächtnisprotokoll zu Prüfteam
Richterin Claudia
Bandion-Ortner erwähnte in der Befragung das Gedächtnisprotokoll des
mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstands Christian Büttner. Darin hatte Büttner
nach der BAWAG-Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2000 geschrieben, "Elsner
will Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell informieren, damit sie mit
diesem Wissen die Nationalbanküberprüfung steuern kann". Elsner und der
gesamte übrige BAWAG-Vorstand hatten im Prozess dementiert, dass Elsner
damals überhaupt von Frau Tumpel-Gugerell gesprochen habe.
Schlechtes Abendessen bei den Elsners
Elsner nahm heute Bezug auf
die im Verfahren öfters erwähnte Einladung des Ehepaars Tumpel zu den
Salzburger Festspielen durch die BAWAG. "Wären Sie mit dem Herrn Tumpel
verheiratet, wären Sie eingeladen worden", versuchte er die Richterin darauf
hinzuweisen, dass seine Einladung für "Tumpel und seine Gattin" gegolten
habe, nicht für Gertrude Tumpel-Gugerell.
Bei einem Abendessen mit dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Gattinnen und dem Ehepaar Tumpel am 20.12.2000 in Elsners Wohnung sei weder über die hohen BAWAG-Verluste noch über die Prüfung gesprochen worden, betonte Elsner. Dies bestätigte auch Weninger: "Wir wollten vor den Ehegattinnen das Problem nicht behandeln". "Das Essen hat trotzdem geschmeckt", fragte die Richterin. "Nein, nicht besonders gut", so Weninger.
Wieso die Folgeprüfung der BAWAK verschoben wurde bleibt unklar
Etwas
unklar blieb dann die Frage, wie es zur Verschiebung einer geplanten
Folgeprüfung der BAWAG im Jahr 2002 kam. Am 19. August 2002 habe in einer
Sitzung des Koordinationsforums die Nationalbank vorgeschlagen, dass man
anstatt dieser Prüfung lediglich Managementgespräche machen sollte, so die
Richterin. Mayerhofer wusste nicht mehr, wer diesen Vorschlag gemacht habe.
Seiner Erinnerung nach habe Kurt Pribil, Vorstand der Finanzmarktaufsicht
(FMA), damals vorgeschlagen, sofort eine Vorortprüfung zu machen, aus Sicht
der OeNB sei jedoch eine Vorortprüfung zum Zeitpunkt der Zusammenführung der
BAWAG mit der PSK nicht sinnvoll gewesen. Schließlich sei es dann zu
Managementgesprächen mit der BAWAG gekommen.
Mayerhofer erklärt Konsulententätigkeit bei BAWAG
Dass
Mayerhofer nach seiner Pensionierung ein Angebot der BAWAG zu
Konsulententätigkeit angenommen hatte, begründete er heute erneut damit,
dass ihm damals mehrere Angebote vorgelegen hätten. Die BAWAG sei ihm als
die seriöseste der Banken erschienen, erklärte er seine Wahl. Auch eine Bank
"im Süden von Österreich" habe ihm ein Angebot zur Beratungstätigkeit
gemacht. "Ich würde heute wahrscheinlich bei meiner zweiten Bank auch hier
sitzen", sagte er. Um welche Bank "im Süden von Österreich" es sich
gehandelt habe, wollte der Zeuge nicht sagen.
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Unterlagen zu Sondergeschäften wurden nicht so gern übermittelt
Im
Dezember 2000 habe die Prüfung der BAWAG begonnen. Zum Bereich der
Sondergeschäfte habe die Bank die Unterlagen "nicht so prompt"
wie in anderen Bereichen zur Verfügung gestellt. Von der dafür zuständigen
BAWAG-Abteilung "Beteiligungen" seien über die Sondergeschäfte nur
spärliche Informationen geliefert worden, einige Informationen seien
gänzlich ausgeblieben. "Für uns war die damalige BAWAG-Prüfung
eine Routine-Prüfung, in keiner Weise hat irgendwo ein rotes Lämpchen
geläutet", sagte Mayerhofer heute. Der OeNB-Prüfbericht der BAWAG
aus dem Jahr 1994 habe lediglich auf organisatorische Mängel sowie Mängel im
Risiko-Management verwiesen.
Unterschiedliche Auffassungen bei Uni-Bonds
Unterschiedliche
Auffassungen zwischen der geprüften BAWAG und den Notenbank-Prüfern habe es
im Bereich der Uni-Bonds gegeben. Während die Notenbank hier einen
Risikogleichlauf der Bonds sah, habe die BAWAG die gegenteilige Auffassung
vertreten und dazu auch ein Gutachten des Universitätsprofessors Gerhard
Frotz vorgelegt, das ihre Meinung bestätigt habe. Im OeNB-Prüfbericht sei
dann die Meinung der Notenbank-Prüfer und die abweichende Haltung der BAWAG
festgehalten worden.
Prüfbericht sei kritisch gewesen
Die Aufgabe der
Notenbank-Prüfer bestehe ausschließlich darin, gutachterliche Äußerungen zu
tätigen und das Finanzministerium bzw. die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu
informieren, betonte Mayerhofer. Der Prüfbericht sei aus seiner Sicht sehr
wohl "kritisch" ausgefallen, "aber es hat auch noch viel viel
kritischere Berichte gegeben", die zum unmittelbaren Konzessionsentzug
bzw. zur Abberufung von Geschäftsleitern geführt hätten. Diese unmittelbaren
schweren Konsequenzen seien in jenen Fällen mit massiven Insolvenzproblemen
ergriffen worden, "bei der BAWAG war das aber kein Thema". In der
BAWAG-Bilanz bzw. in der Gewinn-Verlust-Rechnung sei nichts von Verlusten
gestanden, auch der Wirtschaftsprüfer habe keine Auffälligkeiten vermerkt.
Finanzministerium hat keine Maßnahmen eingeleitet
Das
Finanzministerium - damals unter Leitung von Finanzminister Karl-Heinz
Grasser (Anm.) - habe den OeNB-Prüfbericht erhalten und keine Maßnahmen
aufgrund des Berichts gesetzt, stellte Mayerhofer fest. "Wir haben den
Bericht abgegeben und nichts mehr gehört". Es hätte eine Reihe von
Maßnahmen gegeben, die das Finanzministerium ergreifen hätte können, meinte
der ehemalige Bankprüfer, etwa Pönalisierungen im Zusammenhang mit den
Großveranlagungen. Aufgabe der Nationalbank sei es aber nicht, sich in die
Verfahren des Finanzministeriums einzumischen, sagte Mayerhofer: In einem
anderen Fall habe die Notenbank permanent beim Finanzministerium
nachgestoßen, "uns wurde dann gesagt, mischt euch nicht in unsere
Verfahren ein". Diese Haltung des Finanzministeriums ergebe sich
daraus, "wenn wir gesagt hätten, warum macht's ihr nichts, sind sie in
der Amtshaftung".