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Prüfer Mayerhofer erhielt keine Weisungen

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Am Mittwoch, dem 45. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess, wurde zunächst der frühere Leiter des BAWAG-Prüfungsteams in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) Peter Mayerhofer als Zeuge befragt.

Der pensionierte Leiter des BAWAG-Prüfteams der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Peter Mayerhofer, hat am Mittwoch im Zeugenstand im BAWAG-Prozess betont, er habe nie Weisungen bekommen. Auch die frühere Vizegouverneurin der Nationalbank, Gertrude Tumpel-Gugerell, habe nie bei ihm interveniert, betonte Mayerhofer: "Ich habe in meiner Tätigkeit noch nie eine Weisung bekommen, wir sind als Prüfteam absolut unabhängig".

Gedächtnisprotokoll zu Prüfteam
Richterin Claudia Bandion-Ortner erwähnte in der Befragung das Gedächtnisprotokoll des mitangeklagten Ex-BAWAG-Vorstands Christian Büttner. Darin hatte Büttner nach der BAWAG-Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2000 geschrieben, "Elsner will Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell informieren, damit sie mit diesem Wissen die Nationalbanküberprüfung steuern kann". Elsner und der gesamte übrige BAWAG-Vorstand hatten im Prozess dementiert, dass Elsner damals überhaupt von Frau Tumpel-Gugerell gesprochen habe.

Schlechtes Abendessen bei den Elsners
Elsner nahm heute Bezug auf die im Verfahren öfters erwähnte Einladung des Ehepaars Tumpel zu den Salzburger Festspielen durch die BAWAG. "Wären Sie mit dem Herrn Tumpel verheiratet, wären Sie eingeladen worden", versuchte er die Richterin darauf hinzuweisen, dass seine Einladung für "Tumpel und seine Gattin" gegolten habe, nicht für Gertrude Tumpel-Gugerell.

Bei einem Abendessen mit dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, Ex-ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Gattinnen und dem Ehepaar Tumpel am 20.12.2000 in Elsners Wohnung sei weder über die hohen BAWAG-Verluste noch über die Prüfung gesprochen worden, betonte Elsner. Dies bestätigte auch Weninger: "Wir wollten vor den Ehegattinnen das Problem nicht behandeln". "Das Essen hat trotzdem geschmeckt", fragte die Richterin. "Nein, nicht besonders gut", so Weninger.

Wieso die Folgeprüfung der BAWAK verschoben wurde bleibt unklar
Etwas unklar blieb dann die Frage, wie es zur Verschiebung einer geplanten Folgeprüfung der BAWAG im Jahr 2002 kam. Am 19. August 2002 habe in einer Sitzung des Koordinationsforums die Nationalbank vorgeschlagen, dass man anstatt dieser Prüfung lediglich Managementgespräche machen sollte, so die Richterin. Mayerhofer wusste nicht mehr, wer diesen Vorschlag gemacht habe. Seiner Erinnerung nach habe Kurt Pribil, Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), damals vorgeschlagen, sofort eine Vorortprüfung zu machen, aus Sicht der OeNB sei jedoch eine Vorortprüfung zum Zeitpunkt der Zusammenführung der BAWAG mit der PSK nicht sinnvoll gewesen. Schließlich sei es dann zu Managementgesprächen mit der BAWAG gekommen.

Mayerhofer erklärt Konsulententätigkeit bei BAWAG
Dass Mayerhofer nach seiner Pensionierung ein Angebot der BAWAG zu Konsulententätigkeit angenommen hatte, begründete er heute erneut damit, dass ihm damals mehrere Angebote vorgelegen hätten. Die BAWAG sei ihm als die seriöseste der Banken erschienen, erklärte er seine Wahl. Auch eine Bank "im Süden von Österreich" habe ihm ein Angebot zur Beratungstätigkeit gemacht. "Ich würde heute wahrscheinlich bei meiner zweiten Bank auch hier sitzen", sagte er. Um welche Bank "im Süden von Österreich" es sich gehandelt habe, wollte der Zeuge nicht sagen.

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Unterlagen zu Sondergeschäften wurden nicht so gern übermittelt
Im Dezember 2000 habe die Prüfung der BAWAG begonnen. Zum Bereich der Sondergeschäfte habe die Bank die Unterlagen "nicht so prompt" wie in anderen Bereichen zur Verfügung gestellt. Von der dafür zuständigen BAWAG-Abteilung "Beteiligungen" seien über die Sondergeschäfte nur spärliche Informationen geliefert worden, einige Informationen seien gänzlich ausgeblieben. "Für uns war die damalige BAWAG-Prüfung eine Routine-Prüfung, in keiner Weise hat irgendwo ein rotes Lämpchen geläutet", sagte Mayerhofer heute. Der OeNB-Prüfbericht der BAWAG aus dem Jahr 1994 habe lediglich auf organisatorische Mängel sowie Mängel im Risiko-Management verwiesen.

Unterschiedliche Auffassungen bei Uni-Bonds
Unterschiedliche Auffassungen zwischen der geprüften BAWAG und den Notenbank-Prüfern habe es im Bereich der Uni-Bonds gegeben. Während die Notenbank hier einen Risikogleichlauf der Bonds sah, habe die BAWAG die gegenteilige Auffassung vertreten und dazu auch ein Gutachten des Universitätsprofessors Gerhard Frotz vorgelegt, das ihre Meinung bestätigt habe. Im OeNB-Prüfbericht sei dann die Meinung der Notenbank-Prüfer und die abweichende Haltung der BAWAG festgehalten worden.

Prüfbericht sei kritisch gewesen
Die Aufgabe der Notenbank-Prüfer bestehe ausschließlich darin, gutachterliche Äußerungen zu tätigen und das Finanzministerium bzw. die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu informieren, betonte Mayerhofer. Der Prüfbericht sei aus seiner Sicht sehr wohl "kritisch" ausgefallen, "aber es hat auch noch viel viel kritischere Berichte gegeben", die zum unmittelbaren Konzessionsentzug bzw. zur Abberufung von Geschäftsleitern geführt hätten. Diese unmittelbaren schweren Konsequenzen seien in jenen Fällen mit massiven Insolvenzproblemen ergriffen worden, "bei der BAWAG war das aber kein Thema". In der BAWAG-Bilanz bzw. in der Gewinn-Verlust-Rechnung sei nichts von Verlusten gestanden, auch der Wirtschaftsprüfer habe keine Auffälligkeiten vermerkt.

Finanzministerium hat keine Maßnahmen eingeleitet
Das Finanzministerium - damals unter Leitung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Anm.) - habe den OeNB-Prüfbericht erhalten und keine Maßnahmen aufgrund des Berichts gesetzt, stellte Mayerhofer fest. "Wir haben den Bericht abgegeben und nichts mehr gehört". Es hätte eine Reihe von Maßnahmen gegeben, die das Finanzministerium ergreifen hätte können, meinte der ehemalige Bankprüfer, etwa Pönalisierungen im Zusammenhang mit den Großveranlagungen. Aufgabe der Nationalbank sei es aber nicht, sich in die Verfahren des Finanzministeriums einzumischen, sagte Mayerhofer: In einem anderen Fall habe die Notenbank permanent beim Finanzministerium nachgestoßen, "uns wurde dann gesagt, mischt euch nicht in unsere Verfahren ein". Diese Haltung des Finanzministeriums ergebe sich daraus, "wenn wir gesagt hätten, warum macht's ihr nichts, sind sie in der Amtshaftung".

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