Der Ex-Konsum-Chef hat im BAWAG-Prozess für sein Plastiksackerl-Geldgeschenk ein halbes Jahr unbedingt ausgefasst. Das ist dem Staatsanwalt zu wenig.
Staatsanwalt Georg Krakow hat zum Urteil über den ehemaligen Konsum-Chef Hermann Gerharter Berufung erhoben. Gerharter war vergangenen Mittwoch wegen Beihilfe zur Untreue zu zwei Jahren Haft - davon sechs Monate unbedingt - verurteilt worden.
Höhere Strafe?
Sein Anwalt hatte Rechtsmittel dagegen
angekündigt, der Staatsanwalt hatte sich eine Erklärung vorbehalten. Sollte
die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung Erfolg haben, könnte Gerharters
Strafe höher ausfallen.
Gegen die Urteile für Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner (zweieinhalb Jahre Haft unbedingt) und für Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz (15 Monate bedingt) hat die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt.
Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.