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Strafen gegen Lombard-Banken bleiben

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Der EuGH bestätigte das Ersturteil: Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank, Bank Austria und Volksbanken müssen zusammen 120,47 Mio. Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt, die im "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten. Der Antrag von Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank, Bank Austria und Österreichische Volksbanken AG auf Aufhebung oder Reduzierung der Bußgelder wurde vom EuGH zurückgewiesen. Die betroffenen Banken reagierten mit Unverständnis und teilweise offener Kritik.

Insgesamt 124 Mio. Euro
Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichtshofs erster Instanz von 2006. Dabei hatte der Gerichtshof weitgehend der EU-Kommission Recht gegeben, die 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro gegen acht österreichische, im "Lombard-Club" zusammengeschlossene Banken verhängt hatte.

Billiger nur für PSK
Nur die Strafe gegen die Österreichische Postsparkasse wurde damals von 7,59 auf 3,795 Mio. Euro herabgesetzt, sodass sich die Gesamtsumme auf 120,47 Mio. Euro verringerte.

Damit bleiben die Geldbußen für die Erste Bank bei 37,69 Mio. Euro, für die Raiffeisen Zentralbank bei 30,38 Mio. Euro, für die Bank Austria 30,38 Mio. Euro und für die Österreichische Volksbanken AG 7,59 Mio. Euro. Die EU-Richter folgten in ihrem Urteil nicht der Meinung des EuGH-Generalanwalts, der dem Gericht erster Instanz "Rechtsfehler" vorwarf und eine Herabsetzung der Strafen verlangt hatte.

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