18. Jänner 2007 14:06
Das Orkantief "Kyrill" soll am Donnerstagabend mit
Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 km/h auf die Alpennordseite Österreichs
treffen. Schäden durch Stürme können in Millionenhöhe gehen, warnen die
Versicherungs-Experten der Allianz.
1990: 218 Mio. Euro Schaden
Seit 1990 fegte nahezu jährlich
mindestens ein mächtiger Sturm über Österreich hinweg und richtete dabei zum
Teil verheerende Schäden an. So zum Beispiel zogen Ende Februar und Anfang
März 1990 "Vivian" und "Wiebke" übers Land. In
Linz-Hörsching wurden 147 km/h gemessen, in Wien 130 km/h aufgezeichnet. Es
entstanden wirtschaftliche Schäden von rund 218 Mio. Euro.
Ab 60 Stundenkilometern versichert
Umso wichtiger sei eine
ausreichende Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung. Darin sind die Folgen
eines Sturms ab einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern versichert.
Gebäudeversicherungen tragen Schäden am einem Objekt selbst: etwa abgedeckte
Dächer, abgefallene Schornsteine, auf ein Haus gestürzte Bäume oder
eingedrückte Fenster. Auch Satellitenschüsseln und Markisen werden ersetzt.
Wird die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, weil beispielsweise
der Wind die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, leistet die
Haushaltsversicherung Ersatz. Wintergartenverglasungen müssen jedoch extra
versichert werden, erklärte Versicherer Gerhard Bernhard.
Kfz-Haftpflicht nicht ausreichend
Schleudert ein Sturm Dachziegel
oder Äste auf ein parkendes Fahrzeug, zahlt eine Voll- oder
Teilkaskoversicherung des Auto-Besitzers, informierte die Allianz. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung sei nicht ausreichend. Hat ein Autobesitzer
keine Kasko, geht er im Zweifelsfall leer aus. "Es sei denn, er kann
nachweisen, dass ein anderer für den Schaden verantwortlich ist",
ergänzte der Experte. Fallen zum Beispiel bei einem Sturm Dachziegel auf ein
darunter geparktes Fahrzeug, kann der Hausbesitzer - wenn er das Dach nicht
regelmäßig kontrolliert hat - zur Kasse gebeten werden.
Kollidiert ein Autofahrer bei einem Überholmanöver wegen einer Sturmböe mit
einem anderen Fahrzeug, schützt "je nach Verschulden" die
Kfz-Haftpflichtversicherung, erklärte Bernhard. Wer von umherfliegenden
Gegenständen getroffen wird, kann bei derartigen Windgeschwindigkeiten
vermutlich niemanden dafür verantwortlich machen.
Schnelle Reperatur
Sturmschäden müssen der Versicherung so
schnell wie möglich gemeldet werden. Mit notwendigen Reparaturen solle man
aber nicht warten, bis der Sachverständige kommt: Diese sollten gleich
selbst durchgeführt werden, "um Folgeschäden zu vermeiden",
meinte Bernard. Zur Dokumentation empfehle es sich jedoch, zuvor Fotos vom
beschädigten Objekt zu machen.