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Stürme verursachen Millionen-Schäden

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Auto- und Haushaltsversicherungen decken viele Schäden ab. Auf was Sie achten müssen!

Das Orkantief "Kyrill" soll am Donnerstagabend mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 km/h auf die Alpennordseite Österreichs treffen. Schäden durch Stürme können in Millionenhöhe gehen, warnen die Versicherungs-Experten der Allianz.

1990: 218 Mio. Euro Schaden
Seit 1990 fegte nahezu jährlich mindestens ein mächtiger Sturm über Österreich hinweg und richtete dabei zum Teil verheerende Schäden an. So zum Beispiel zogen Ende Februar und Anfang März 1990 "Vivian" und "Wiebke" übers Land. In Linz-Hörsching wurden 147 km/h gemessen, in Wien 130 km/h aufgezeichnet. Es entstanden wirtschaftliche Schäden von rund 218 Mio. Euro.

Ab 60 Stundenkilometern versichert
Umso wichtiger sei eine ausreichende Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung. Darin sind die Folgen eines Sturms ab einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern versichert.

Gebäudeversicherungen tragen Schäden am einem Objekt selbst: etwa abgedeckte Dächer, abgefallene Schornsteine, auf ein Haus gestürzte Bäume oder eingedrückte Fenster. Auch Satellitenschüsseln und Markisen werden ersetzt. Wird die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, weil beispielsweise der Wind die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, leistet die Haushaltsversicherung Ersatz. Wintergartenverglasungen müssen jedoch extra versichert werden, erklärte Versicherer Gerhard Bernhard.

Kfz-Haftpflicht nicht ausreichend
Schleudert ein Sturm Dachziegel oder Äste auf ein parkendes Fahrzeug, zahlt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung des Auto-Besitzers, informierte die Allianz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sei nicht ausreichend. Hat ein Autobesitzer keine Kasko, geht er im Zweifelsfall leer aus. "Es sei denn, er kann nachweisen, dass ein anderer für den Schaden verantwortlich ist", ergänzte der Experte. Fallen zum Beispiel bei einem Sturm Dachziegel auf ein darunter geparktes Fahrzeug, kann der Hausbesitzer - wenn er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert hat - zur Kasse gebeten werden.

Kollidiert ein Autofahrer bei einem Überholmanöver wegen einer Sturmböe mit einem anderen Fahrzeug, schützt "je nach Verschulden" die Kfz-Haftpflichtversicherung, erklärte Bernhard. Wer von umherfliegenden Gegenständen getroffen wird, kann bei derartigen Windgeschwindigkeiten vermutlich niemanden dafür verantwortlich machen.

Schnelle Reperatur
Sturmschäden müssen der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Mit notwendigen Reparaturen solle man aber nicht warten, bis der Sachverständige kommt: Diese sollten gleich selbst durchgeführt werden, "um Folgeschäden zu vermeiden", meinte Bernard. Zur Dokumentation empfehle es sich jedoch, zuvor Fotos vom beschädigten Objekt zu machen.

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