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UBS-Prozess soll verschoben werden

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Die USA wollen Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.

Im Prozess um die Herausgabe von zehntausenden Kundennamen der Schweizer Großbank UBS sind Vergleichsverhandlungen zwischen den Regierungen der Schweiz und der USA im Gang. Deshalb soll der für Montag angesetzte Prozessbeginn in Miami um zwei Wochen verschoben werden. Dies beantragten die Parteien am Sonntag beim zuständigen Bundesbezirksrichter Alan Gold. Bis Sonntagabend europäischer Zeit lag keine Reaktion des Richters vor. Eine Meldung der Finanznachrichtenagentur AWP, wonach der Richter dem Gesuch stattgegeben habe, bestätigte sich nicht. Es wurde aber als wahrscheinlich erachtet, dass er die gemeinsame Eingabe gutheißen würde.

Anhörung
Die US-Steuerbehörde IRS fordert mit der Zivilklage Informationen über die Inhaber von bis zu 52.000 Konten der UBS, um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Sollte keine Lösung erreicht werden, solle die ursprünglich für Montag geplante Anhörung neu auf den 3. und 4. August angesetzt werden, heißt es in der Eingabe von UBS Bank und US-Regierung weiter. Sie wird auch von der Regierung in Bern unterstützt.

Aufschub?
Gibt der Richter dem Gesuch um Aufschub nach, käme es zu einer Entspannung in der Affäre, die sich in den vergangenen Tagen zugespitzt hatte. Die beiden Regierungen hätten zwei Wochen Zeit, um einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen. Ein Sprecher des Schweizer Justizministeriums sagte, Ziel der Verhandlungen sei es, einen Vergleich zu erreichen, bei dem die Rechtsordnungen der USA und der Schweiz respektiert würden. Einzelheiten, wie weit die Gespräche über einen Vergleich bereits fortgeschritten sind, wurden nicht mitgeteilt.

Bankgeheimnis
Das Schweizer Bankgeheimnis verbietet UBS, Kundendaten herauszugeben, es sei denn, es gehe um Steuerbetrug und ähnliche Tatbestände. Zudem muss ein formelles Amtshilfeersuchen vorliegen. Aus Sicht der US-Behörden sind Schweizer Amtshilfeverfahren aber zu langsam und zu umständlich und der Ausgang zu ungewiss. Amerikanische Anwälte sind der Auffassung, die Schweizer Seite werde eine gewisse Anzahl, wenngleich nicht alle Kundennamen herausgeben müssen. Das US-Justizministerium teilte mit, jede mögliche Einigung müsse die Herausgabe einer "erheblichen Zahl von UBS-Konten" beinhalten.

Drohungen
Die Regierung in Bern hatte zunächst damit gedroht, die UBS nötigenfalls mit der Beschlagnahmung der fraglichen Dokumente daran zu hindern, die Forderungen der US-Zivilklage zu erfüllen. Richter Gold setzte daraufhin der US-Regierung eine Frist bis zum Sonntag um darzulegen, wie weit sie bei der Durchsetzung der Klage gehen würde. Er fragte insbesondere, ob die US-Regierung auch die Zwangsverwaltung oder die Beschlagnahmung von Vermögenswerten der UBS in den USA verfügen würde, falls sich die UBS weigern sollte, die Namen der mutmaßlichen Steuerhinterzieher offenzulegen.

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