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UBS darf keine Daten an USA weitergeben

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Das Schweizer Verwaltungsgericht hat der Bank verboten, Informationen über ihre Kunden zu verschicken. Einige sind aber schon unterwegs.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen an die US-Behörden verboten. Allerdings sind die ersten Daten bereits von der Schweizer Großbank UBS an die US-Behörden geschickt worden.

8 Betroffene klagten
Die vorläufige Verfügung des Gerichts bezieht sich sowohl auf die im Rahmen einer Einigung zwischen der UBS und den US-Steuerbehörden angesprochenen Daten von bis zu 300 US-Kunden als auch die neuen Daten von 52.000 weiteren Konten. Seit dem vergangenen Mittwoch liegen acht Klagen von Betroffenen gegen die Entscheidung der Schweizer Finanzmarktaufsicht zur Freigabe der ersten Daten vor. Bis zum 24. Februar erwartet das Gericht Stellungnahmen der Bank und der Finma-Behörde.

Statt Amtshilfeverfahren
Die Kläger machten geltend, dass die Freigabe ihrer Daten das Ergebnis eines von den USA im Juni ergangenen Amtshilfeverfahrens vorwegnehme. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstag erklärt, es handle sich um Fälle von Steuerbetrug, die auch in der Schweiz strafbar seien.

Bruch des Bankgeheimnisses
Die UBS hatte sich bereiterklärt, 780 Millionen Dollar (619 Mio Euro) an Strafen zu zahlen. Damit wollten die US-Justizbehörden vorerst auf Anklagen verzichten. Die Weitergabe der Daten war als Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses gebrandmarkt worden.

UBS war schwer bedroht
Die Finanzmarktaufsicht sieht sich im Recht. Die UBS sei durch das von den US-Steuerbehörden angedrohte Strafverfahren "unmittelbar und ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet" gewesen. Daher das Entgegenkommen gegenüber den Amerikanern.

Laut Bundesverwaltungsgericht kann dagegen die Herausgabe der Daten haftungs- und strafrechtliche Folgen haben. Nun werden Rufe nach Rücktritten der führenden Manager der UBS laut.

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