Nächste Runde im Streit um die Traum-Gagen der Wiener Top-Ärzte. Stadträtin Sonja Wehsely will deren Privathonorare stark beschneiden.
Top-Gagen für die Ordinarii im Wiener AKH von bis zu 900.000 Euro pro Jahr, durchschnittlich mehr als 100.000 Euro „Sonderklasse-Honorare“ für die Abteilungsvorstände, die die OP-Säle des AKH für ihre Privatpatienten heranziehen durften – und dann ein gewaltiger Skandal darum, dass die Götter in Weiß nicht einmal einen Cent dafür zu bezahlen haben, dass sie die milliardenteure Infrastruktur von Österreichs bestausgerüstetem Spital privat nützen dürfen.
Rechnungshof-Kritik
Genau das waren die Kritikpunkte, die der
Rechnungshof Ende 2006 in einem vernichtenden Bericht äußerte. Jetzt legt
Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SP) dem Wiener Landtag einen
Änderungsvorschlag für das Krankenanstaltengesetz vor, der auf Punkt und
Beistrich auf diese Missstände eingeht: „Am Mittwoch soll im Wiener Landtag
beschlossen werden, dass erstmals auch die Abteilungsvorstände im AKH
zivilrechtliche Verträge abschließen müssen, dass sie zwölf Prozent der
Sonderklasse-Honorare an die Stadt Wien abzuführen haben. Dieser
Infrastrukturbeitrag, der jährlich etwa 1,6 Millionen Euro Einnahmen bringt,
wird zur Gänze im AKH reinvestiert“, erklärt Wehsely, für die „das eine
Frage der Gerechtigkeit ist, weil nur im AKH dieser Infrastrukturbeitrag
bisher nicht fällig gestellt wurde“. Während etwa alle Primarärzte des
Wiener Krankenanstaltenverbands diesen Beitrag seit Jahren für ihre privaten
Honorare abführen müssen. Selbst Privatkliniken nehmen Ärzten acht Prozent
Kostenanteil ab. Und auch die anderen Uni-Kliniken wie Graz (19 Prozent) und
Innsbruck (20 Prozent) verlangen noch höhere Infrastruktur-Beiträge.
Ärzte drohen
Trotzdem drohen die AKH-Ärzte mit dem Gang zum
Höchstgericht. Schließlich unterliege ein AKH-Abteilungsvorstand nicht dem
Dienstrecht der Stadt Wien, sondern dem des Wissenschaftsministeriums,
dessen Chef Johannes Hahn freilich absolut inaktiv sei, kritisieren
Vertreter der Ärztekammer. Immerhin habe der Verfassungsgerichtshof schon in
einem Urteil jeden Eingriff durch die Stadt Wien ins Dienstrecht der
AKH-Ärzte strikt zurückgewiesen.
Wehsely-Konter
Was wiederum die rote Gesundheitsstadträtin nicht
auf sich sitzen lassen will: „Wir greifen ja nicht ins Dienstrecht ein. Wir
machen rein privatrechtliche Vereinbarungen, was laut Verfassungsrichtern
durchaus zulässig ist.“ Immerhin gebe der Verfassungsgerichtshof in seinem
Urteil zur Causa nur noch bis 31. März Zeit, das Gesetz zu reparieren.
Genau das habe sie, Wehsely mit diesem Antrag jetzt vor: „Und wenn die AKH-Ärzte nicht mitziehen, gibt es keine Privathonorare und Privatoperationen mehr. Was wohl auch keiner will.“
Ihrem Antrag werden am Mittwoch SP und VP zustimmen. Die Grünen verweigerten bisher ihr Plazet. Sie wollen sogar 20 Prozent von den Privathonoraren für die Stadt kassieren. Die FPÖ schwieg bisher zu der brisanten Causa.