Winterreifen

Umstieg noch vor dem Pflichttermin

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Heimischer Autofahrerclub empfiehlt mit dem Umstieg auf Winterreifen nicht auf die gesetzliche Winterausrüstungspflicht (ab 1. November) zu warten. Bei Temperaturen von unter acht Grad wird es gefährlich.

Das Wetter hält sich schon wieder nicht an die österreichischen Gesetze. Da für die kommenden Tage ein drastischer Temperaturabsturz prognostiziert wird und - in Teilen Österreichs - sogar mit Schneefällen zu rechnen ist, rät der ARBÖ allen Autofahrern und Autofahrern, auf  Winterreifen umzustecken, auch wenn die gesetzliche Winterreifenpflicht erst am 1. November in Kraft tritt. Zusätzlich rät der ARBÖ das Auto einem dem Wintercheck zu unterziehen, die der ARBÖ in allen Prüfzentren in ganz Österreich für alle gratis anbietet, für Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
 

Temperatur gibt den Ausschlag
"Ausschlaggebend für die Winterreifen ist die Temperatur. Sobald die durchschnittlichen Tagestemperaturen auf unter 8 Plusgrade sinken, ist es höchste Zeit für die Winterpneus", stellt der technische Schulungsleiter des ARBÖ, Gottfried Moser klar. Bei diesen Temperaturen haben die Winterreifen wegen ihrer speziellen Gummi-Mischung einen viel besseren "Grip", sodass das Auto rascher zu stehen kommt. "Ab 8 Grad plus und darunter sind Winterreifen sicherer", bringt es Moser auf den Punkt. Sommerreifen kommen in solchen Fällen ins "Schwimmen" wie abgefahrene Winterreifen ohne Grip.

Auch ohne Pflicht droht eine Strafe
Wer glaubt, sich auf den 1. November 2009 ausreden zu können, wenn die gesetzliche Winterausrüstungspflicht in Kraft tritt, ist rechtlich keineswegs aus dem Schneider. "Autofahrer können trotzdem zu Kassa gebeten werden", erläutert der Leiter des ARBÖ-Rechtsreferats Dr. Ralf Hasler. Der Grund dafür ist "nicht angepasste Geschwindigkeit", die für die meisten Unfälle bei schlechter Witterung verantwortlich ist. "Ergibt sich aufgrund der Witterungsverhältnisse eine glitschige, nasse oder vereiste Fahrbahn, so ist diesem Umstand Rechnung zu tragen - Die Geschwindigkeit muss an Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, sowie den Eigenschaften des Fahrzeuges und dessen Ladung angepasst werden", warnt Dr. Hasler.

 
Zur Erinnerung: Bereits zu Jahresbeginn hat sich das  Wetter nicht an die heimische Winterausrüstungspflicht gehalten. Am 17. April kam es nochmals zu Schneefällen, obwohl die Winterausrüstungspflicht - zwei Tage zuvor - seit 15. April ausgelaufen war.
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