Gesetzesnovelle

Mindestvertragsdauer bei Handy vor Aus

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Regierung will den Mobilfunkkunden Vorteile verschaffen.

Obwohl die Preise bei Handytarifen seit dem Einstieg der neuen virtuellen Anbieter (MVNOs) wie Spusu , Eety , Hot oder UPC endlich wieder fallen, scheint die deutliche Preiserhöhung nach dem Zusammenschluss von 3 und Orange nun doch Konsequenzen zu haben. Konkret will die Bundesregierung mit einer Gesetzesnovelle auf die negativen Auswirkungen für die heimischen Handy-Kunden reagieren.

Mindestvertragsdauer nur noch ein Monat
So zeigt ein Blick in die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (PDF-File), dass die Kunden in Zukunft einige Vorteile per Gesetz verordnet bekommen sollen. Derzeit liegt die Novelle zur Begutachtung vor (noch bis 18. September) und könnte schon bald Realität werden. Für Handy-Nutzer dürfte dabei vor allem jener Punkt interessant sein, der vorsieht, dass die Mindestvertragsdauer deutlich reduziert wird. Viele Anbieter binden ihre Vertragskunden derzeit bis zu 24 Monate an den gewählten Tarif. Wer vorzeitig umsteigen, wechseln oder den Vertrag kündigen will, muss mit massiven Zusatzkosten rechnen. Die Novelle sieht nun vor, dass die Mindestvertragsdauer nur noch einen Monat betragen darf. Dies soll den Konkurrenzkampf weiter erhöhen, da die Kunden so schneller auf andere, günstigere Angebote umsteigen könnten. Bei den meisten MVNOs gibt es schon jetzt keine vorgeschriebene Mindestlaufzeit. Diese Angebote sind also jederzeit kündbar.

Das ist der genaue Wortlaut aus der Novelle:

Mindestvertragsdauer bei Handy vor Aus
© oe24

Ausnahme
Eine Einschränkung gibt es aber. Die Novelle bezieht sich nur auf SIM-Only-Tarife, bei denen es aber ebenfalls häufig eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten gibt. Tarif-Angebote, die auch ein Smartphone beinhalten, dürfen auch in Zukunft längere Bindungszeiten haben. Kein Wunder, schließlich werden hier die Endgerate aufgrund der Bindung günstiger angeboten.

>>>Nachlesen: SIM-Karten stehen vor dem Aus

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