Prozess vertagt

Frau betete für Geld gegen Flüche

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Die 36-Jährige soll ihre Opfer um 13.000 Euro betrogen haben.

Eine 36-jährige Frau hat sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs verantworten müssen. Ihr wird vorgeworfen, von zwei Frauen insgesamt 13.000 Euro kassiert zu haben, um für sie zu beten und sie dadurch von Flüchen und Krankheiten zu befreien. Die Angeklagte ist teilweise geständig, der Prozess wurde vertagt.

"Es tut mir sehr leid"

"Ich war in Klagenfurt unterwegs und auf einmal ist die Frau vor mir gestanden. Sie hat mir gesagt, dass ich Probleme mit dem Rücken und mit dem Unterleib habe - ich war völlig perplex, weil das hat gestimmt", erzählte eine der Geschädigten in der Verhandlung. Schließlich ging sie mit der Angeklagten auf einen Kaffee, wo diese ihr eröffnet habe, dass ein Fluch auf ihr laste. Manchen Menschen sei es 1.500 Euro wert, dass sie für sie bete, damit der Fluch verschwinde, habe ihr die Angeklagte gesagt - woraufhin sie diese Summe auch bezahlte.

Als sich die Angeklagte etwas später noch einmal meldete und behauptete, der Fluch sei stärker als angenommen und sie müsse sie noch einmal treffen, schaltete die Frau die Polizei ein - diese wartete dann am nächsten Treffpunkt und verhaftete die 36-Jährige, die mittlerweile schon polizeilich gesucht wurde. "Es tut mir sehr leid, ich möchte mich dafür entschuldigen", sagte die Angeklagte. Ihr Anwalt übergab dem Opfer die ergaunerten 1.500 Euro noch im Gerichtssaal.

Angeklagte nur teilgeständig

Mit einem zweiten Fall will die Angeklagte aber nichts zu tun gehabt haben - dabei ging es um insgesamt 11.500 Euro. Der Fall ähnelte dem ersten sehr stark: Im Sommer 2013 soll die Angeklagte den Kontakt zu einer weiteren Kärntnerin gesucht und ihr von einem Fluch erzählt haben, der auf ihr liege. Bei einem ersten Termin habe das zweite Opfer, eine 32-Jährige, ebenfalls 1.500 Euro bezahlt - bei einem zweiten dann 10.000 Euro. "Ich habe immer brav gespart, es ist mir deshalb nicht schwer gefallen, das Geld von der Bank zu bekommen. Ich hab gesagt, ich brauche es um meine Wohnung einzurichten", erzählte die Frau.

"Sind Sie sich absolut sicher, dass die Angeklagte die Frau war, der Sie das Geld gegeben haben?", fragte Richter Gerhard Pöllinger. "Ich bin mir nicht hundertprozentig sondern tausendprozentig sicher. Die Frau hat sich in mein Hirn eingebrannt", sagte das 32-jährige Opfer. Die 10.000 Euro, so habe die Angeklagte angekündigt, wolle sie als "Opfergabe" verbrennen. "Eigentlich wollte sie ja noch mehr. Sie hat mich sogar auf meine Lebensversicherung angesprochen - woher hat sie gewusst, dass ich eine habe?", so die Frau. "Wahrscheinlich weil fast jeder eine hat", kommentierte Pöllinger trocken. Erst als die 32-Jährige in der Zeitung von einem ähnlichen Fall las, erstattete sie Anzeige - auf einem Foto, das ihr bei einer Einvernahme gezeigt wurde, hatte sie dann die Angeklagte erkannt.

"Man muss die Wahrheit sagen"

Diese bestritt das aber vehement. "Es gibt einen Gott, man muss die Wahrheit sagen", raunte sie der 32-Jährigen zu. "Das kann man als Drohung auffassen! Überlegen Sie sich, wie Sie mit anderen Leuten reden", wies Pöllinger die Angeklagte zurecht. Sie blieb bei ihrer Verantwortung: Zu der Zeit, in der die 32-Jährige betrogen wurde, sei sie in der Schweiz gewesen. "Ich habe dort den Sommer über gearbeitet und keinen Tag Urlaub gehabt. Und wenn ich frei hatte, habe ich die Schweiz nicht verlassen, ich kann es also gar nicht gewesen sein", sagte sie.

Auch der damalige Arbeitgeber der Frau war als Zeuge geladen. Zumindest an einem Tag, an dem sich die 32-Jährige mit der Angeklagten getroffen haben will, habe diese "ganz sicher" gearbeitet. Von dem Verfahren gegen seine ehemalige Angestellte habe er erst durch die Zeugenladung erfahren und im Vorfeld habe er auch mit niemandem darüber gesprochen, antwortete der Schweizer auf die Fragen von Staatsanwalt Helmut Jamnig.

Der nächste Verhandlungstag soll im Jänner 2017 stattfinden - bis dahin will Richter Pöllinger die Angaben des Zeugen überprüfen. Die Angeklagte bleibt bis dahin in Haft.
 

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