Häufig gestellte Fragen - Nach der Wahl

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Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Nationalratswahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabei sein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), ihre Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen und die Wahlzeugen der Parteien - und allfällige Wahlbeobachter etwa von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Wahlschluss ist bei Nationalratswahlen üblicherweise 17.00 Uhr, doch viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum schließen schon früher. Ergebnisse dürfe aber erst nach Wahlschluss bekannt gegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis" und "Hochrechnung"?

Ein Ergebnis gibt Aufschluss über die Stimmenverteilung im betreffenden Sprengel/der Gemeinde/dem Wahlkreis. Da es sich nur um ein Einzelergebnis handelt, kann man, vor allem bei geringem Auszählungsgrad, kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend verkündet die Innenministerin ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahl- und die sonstigen Wahlkartenstimmen. Die Briefwahl wird am Montag nach der Wahl ausgezählt, die sonstigen Wahlkarten am Donnerstag. Also steht das endgültige Ergebnis erst am Donnerstag fest.

Was ist die "Vier-Prozent-Hürde"?

Eine wahlwerbende Partei braucht mindestens vier Prozent der Stimmen, um in den Nationalrat einzuziehen - oder ein Direktmandat in einem Wahlkreis.
 

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