Prozess

Lehrer (61) hatte Sex mit Schülerin (17)

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Der Gymnasialprofessor soll seine Autorität missbraucht haben.

Weil er mit einer ehemaligen Schülerin geschlafen haben soll, als das Mädchen 17 Jahre alt und damit noch minderjährig war, ist ein suspendierter Gymnasialprofessor am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Einzelrichter Wolfgang Rauter sprach den mittlerweile 61-jährigen Pädagogen wegen Missbrauch des Autoritätsverhältnisses schuldig und verurteilte ihn zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Monate
Der Lehrer hatte die Schülerin in Geografie unterrichtet und ihr Latein-Nachhilfe gegeben. Er soll laut Anklage im Zeitraum spätestens ab September oder Oktober 2008 bis zum Maturatermin im Juni 2009 mit dem damals noch 17-jährigen Mädchen mehrfach Sex gehabt haben.

Der Beschuldigte hatte am ersten Prozesstag am 10. Jänner die Vorwürfe bestritten und erklärt, dass er bis zur Volljährigkeit des Mädchens gewartet habe, ehe es zu einer Beziehung gekommen sei. "Ja, das war so, nach dem 18. Geburtstag war sie meine Freundin", gab er damals zu Protokoll.

Die Schülerin hatte vor der Disziplinarkommission des Landesschulrates ausgesagt, dass es zwischen ihr und dem Professor im Lauf des Schuljahres 2008 zu sexuellem Kontakt gekommen sei. Bei ihrer Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt bestätigte sie heute, Dienstag, ihre Angaben.

Verdacht
Die Mutter des Mädchens schilderte vor Gericht, sie habe zu Silvester 2008 "erste Vermutungen" gehabt, "dass etwas nicht so ist, wie es sein soll." Damals habe das Handy ihrer Tochter geläutet, "und sein Foto war auf ihrem Display." Ihre Tochter hätte sich "total verändert. Sie war nicht mehr sie selber", erzählte die Mutter. Der Lehrer habe auch mit dem Mädchen einen gemeinsamen Handyvertrag gehabt und diesen ohne ihre Zustimmung verlängert.

Gegen den Pädagogen hatte in Vergangenheit eine andere Schülerin ähnliche Vorwürfe erhoben. "Die ersten Anpatzereien meines Mandanten begannen 2009", erklärte sein Verteidiger. Doch die Vorwürfe hätten sich als haltlos erweisen, das Verfahren sei eingestellt worden.

Aussagen geändert
Der Jurist hielt der Schülerin und ihrer Mutter vor, dass sie von ihrer ersten Befragung bis zum Prozess ihre Aussagen geändert hätten. "Vom Beweisergebnis her steht Aussage gegen Aussage", so der Anwalt. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit ein Schuldspruch zu fällen sei, lautete sein Resümee. Ein "Missbrauch" sei nicht zu erkennen: Das Mädchen habe von seinem Mandanten profitiert und habe sich "von einer Vierer- bis Fünferkandidatin zu einer Sehr-Gut-Kandidatin" entwickelt.

Der Richter hegte jedoch "nicht den Funken eines Zweifels" daran, "dass die von den Zeugen geschilderte Vorgangsweise durch den Angeklagten tatsächlich so vorgenommen worden ist. Es wäre bei einer Verantwortungsübernahme möglich gewesen, mit einer bedingten Strafe auszukommen", stellte er fest. Der Professor erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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