Trennung nicht verkraftet

Vier Jahre unbedingt für Messerstecher

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Prozess um Messerstiche gegen Nebenbuhler endete mit Schuldspruch.

Weil er im März des Vorjahres in Mattersburg den neuen Freund seiner "Ex" mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, ist ein 21-Jähriger am Mittwoch in Eisenstadt zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat verwarf die ursprünglich auf versuchten Mord lautende Anklage mit 8 zu 0 Nein-Stimmen und entschied mit 6 zu 2 Stimmen auf versuchten Totschlag.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Anklägerin und die Rechtsvertreterin des Opfers, das sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen hatte, gaben keine Erklärung ab. Der 21-Jährige nahm das Urteil an.
 
Zu der Bluttat war es gekommen, nachdem der Angeklagte eines Nachts im März 2017 bei seiner Exfreundin zu Hause aufgetaucht war und sie dort mit ihrem neuen Freund im Bett antraf. Der damals 20-Jährige hätte eine On-off-Beziehung mit seiner Freundin geführt, "bei der es immer wieder zu Gewalt und Drohungen gekommen ist", schilderte Staatsanwältin Verena Strnad.
 

Nach Hause gegangen und Fleischermesser geholt

Nachdem es im Garten des Hauses zu Handgreiflichkeiten gekommen war, wobei der Angeklagte seinen Nebenbuhler in die Wange gebissen haben soll - er stand deshalb am Mittwoch auch wegen Körperverletzung vor Gericht - sei er nach Hause gegangen und habe ein Fleischermesser geholt. Der Exfreundin und dem späteren Opfer sei er nochmals begegnet, als diese mit dem Auto ins Spital fahren wollten, um die Bisswunde versorgen zu lassen. Der 23-Jährige habe angehalten und sei auf den Kontrahenten zugegangen, was der Angeklagte schon als Provokation empfunden habe, schilderte die Staatsanwältin.
 
Der 23-Jährige sei beim Versuch, wegzugehen, gestolpert. Der Angeklagte, der schon hinter ihm gewesen sei, habe das Messer erhoben und ihm wortlos fünf Stiche gegen den Kopf-, Rücken-und Schulterbereich versetzt. Es sei "nur äußerst glücklichen Umständen zu verdanken, dass das Opfer überlebt hat."
 

Trennung nicht verkraftet

Sein Mandant habe die Trennung nicht verkraftet, sagte Verteidiger Nikolaus Rast. Dieser habe das Opfer nicht umbringen, sondern nur dessen Auto zerstören wollen. Der Angeklagte habe sich "in einem Gefühlschaos" befunden: "Es war Wut, Angst, Sorge, Verzweiflung und nach wie vor die Liebe zu seiner Freundin", schilderte Rast.
 
Der Angeklagte bestritt im Prozess die Tötungsabsicht. Er bekenne sich der Tat schuldig, jedoch: "Ich habe nie an einen Mord gedacht", beteuerte er. Er habe beim Auto die Reifen zerstechen wollen, "dass es einfach nicht mehr weiterfahren kann."
 
In der Tatnacht sei er gegen Mitternacht "spontan" zum Haus der Exfreundin gegangen, um noch einmal mit ihr zu reden. Über die Tat selbst wisse er nur, "dass die Stiche irgendwann passiert sind". Seiner Erinnerung nach habe der 23-Jährige auf ihn eingeschlagen. Er habe ihn dann mit der linken Hand festgehalten und mit der Rechten auf seinen Rücken eingestochen.
 

Vier Stiche im Schulterblatt

Das Opfer erlitt vier Stiche im Bereich des rechten Schulterblattes und der rechten Schulter sowie einen Stich im Kopfbereich. Der 23-Jährige sei in Lebensgefahr gewesen, führte die medizinische Sachverständige aus. Ein Stich mit dem 42,5 Zentimeter langen Fleischermesser mit einer Klingenlänge von 24 bis 27 Zentimetern sei vom Rücken her durch die Lunge gegangen, wobei die Messerspitze fast vorne wieder ausgetreten sei. Auch ein Seitenast der linken Brustwandarterie wurde durchtrennt, was zu starkem Blutverlust führte.
 
Für sie sei ganz klar, "es war ein versuchter Mord", so die Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer. Die Frage für die Geschworenen sei ausschließlich, was im Kopf des Angeklagten vorgegangen sei, stellte der Verteidiger fest. Der Unterschied zwischen Mord- und Totschlagsversuch seien "die Eifersucht, die Wut, der Zorn, der Affekt".
 
Das Gericht widerrief mit dem Urteil auch bedingt ausgesprochene Strafen bezüglich zweier Vorverurteilungen. Somit müsse der 21-Jährige insgesamt fünf Jahre absitzen, erläuterte die Vorsitzende des Geschworenensenats, Birgit Falb. Die seit März 2017 verbüßte Untersuchungshaft wurde auf das Urteil angerechnet.
 
Der Verurteilte muss dem Opfer außerdem 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mit den übrigen Ansprüchen wurde der Privatbeteiligte, der 15.000 Euro gefordert hatte, auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wegen des Bisses in die Wange wurde der 21-Jährige außerdem einstimmig wegen Körperverletzung schuldig gesprochen.
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