Wein

Neues Gesetz soll Uhudler retten

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Nationales Weinkomitee beschließt neue Kategorie des Weingesetzes.

Der Uhudler dürfte gerettet sein - er bekommt eine eigene Kategorie im Weingesetz, sagte Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld (ÖVP) am Mittwoch. "Der Uhudler wird in Zukunft in einer eigenen Kategorie des Weingesetzes verkauft werden können. Dieser Lösungsvorschlag ist durchdacht und sichert das langfristige Bestehen des Kulturgutes." Dies wurde am Dienstag im Nationalen Weinkomitee beschlossen.

Laut dem zuständigen Landesrat bleiben die hohen qualitativen Standards in der Produktion erhalten, denn für den Uhudler gelten auch in der neu geschaffenen Kategorie die rechtlichen Rahmenbedingen der Qualitätsweinproduktion. So würden alle Bestimmungen des Weingesetzes sinngemäß angewendet. Diese Lösung wurde am Dienstag im Nationalen Weinkomitee "auf breiter Basis, einstimmig beschlossen und genießt die Unterstützung der Uhudler-Produzenten", teilte Liegenfeld in einer Aussendung mit.

Die Regelung des Uhudlers in einer eigenen Kategorie des Weingesetzes sei eine praktikable Lösung, die klare und langfristige Rahmenbedingungen für die Produktion schafft. Vitis vinifera freie Traubensorten (diese werden für die Uhudler-Produktion verwendet, Anm.) werden explizit im Weingesetz in einer eigenen Kategorie des Obstweines geregelt werden. Für die Uhudler-Produktion gelten somit die gleichen hohen, qualitativen Voraussetzungen wie für die Weinproduktion. Diese besagen unter anderem, dass Uhudler nur in Weinbaufluren gepflanzt werden darf und die Ernte- und Bestandsmeldung ist ebenfalls notwendig. Auch bei der analytischen Untersuchung werden die Standards aus der Weinbereitung herangezogen, hieß es weiters.

Kurz vor der burgenländischen Landtagswahl am 31. Mai haben sich einige Fraktionen des Fraktionen des Uhudlers angenommen, auch der Nationalrat beschäftigte sich vergangene Woche mit der heimischen Weinsorte. Zuletzt hatte Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) am Sonntagabend in einem TV-Interview gesagt, dass 'Obstwein' ist für ihn eine Abwertung sei. Der Uhudler habe sich das nicht verdient.

Die Uhudler-Kategorie wird vermutlich "Obstwein der vitis vinifera freien Traubensorte" heißen, hieß es aus dem Büro des Landesrats.

 

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