Wörthersee-Wunder

Anzeige gegen Mutter

Teilen

Bub vor Ertrinken gerettet 
- Aufsichtspflicht verletzt?

Das Wunder vom Wörthersee mit der spektakulären Rettung des fast ertrunkenen Buben David (1) wird ein juristisches Nachspiel haben. Nach ÖSTERREICH-Informationen wird gegen die Mutter (44) des Kindes bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, weil die ­Klagenfurterin möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie berichtet, war David beim Spielen im Bad Stich in Krumpendorf in den Wörthersee gefallen und regungslos im Wasser getrieben. In letzter Sekunde rettete die zufällig anwesende Krankenschwester Claudia Matheuschitz (38)das Leben des Buben.

Mutter droht
 eine Geldstrafe
Die behandelnden Ärzte im Eltern-Kind-Zentrum des Klagenfurter Klinikums stellten fest, dass ihr kleiner Patient etwa zehn Minuten unter Wasser gewesen sein muss: „Erst dann fand ihn die Mutter, doch so lange darf ein kleines Kind nicht unbeaufsichtigt sein. Wir werden ermitteln“, sagte ein Polizist zu ÖSTERREICH.

Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Mutter einleitet, ist jedoch noch völlig offen. Es droht eine Geldstrafe.

Die stärksten Bilder des Tages

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.