Angehörige klagen

Kärntnerin starb an Malaria-verseuchter Blutspende

Teilen

 Hinterbliebene wollen 33.800 Euro von Spenderin, Rotem Kreuz und Mitarbeiter. 

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein Zivilprozess von Angehörigen einer an Malaria verstorbenen Kärntnerin begonnen. Sie fordern von einer Blutspenderin, dem Roten Kreuz und einem Mitarbeiter 33.800 Euro. Die Verstorbene wurde nämlich durch eine infizierte Blutspende bei einer Hüftoperation im Krankenhaus mit dem Erreger angesteckt. Die Beklagten wollen nichts zahlen, weil sie die Verantwortung beim jeweils anderen sehen. Die Verhandlung wurde auf Jänner vertagt.
 
Die Blutspenderin hatte im Fragebogen angegeben, nicht im Ausland gewesen zu sein. Dabei war sie zwei Wochen vorher in Uganda gewesen. Kurz nach der Spende erkrankte sie an Malaria und wurde mit der Rettung ins Spital gebracht. Dem Rotkreuz-Mitarbeiter sagte sie während des Transports, dass sie Blut gespendet hatte. Der Mann soll das entgegen seiner Beteuerung nicht an die Blutspendezentrale weitergeleitet haben. Eine 86-jährige Hüftpatientin bekam das infizierte Spenderblut und starb im März 2019 an Malaria.
 

"Kein Verschulden"

Vom Roten Kreuz hieß es in der Verhandlung, man habe den Fall sehr genau geprüft und sehe "überhaupt kein Verschulden" bei sich, so der Anwalt. Es bestehe keine Bereitschaft, etwas zu zahlen. Europaweit gültige Standards seien eingehalten worden, einen 100 Prozent sicheren Test auf Malaria-Erreger gebe es nicht. Der Anwalt der Hinterbliebenen stellte infrage, ob wie angegeben eine Ärztin den Fragebogen mit der Spenderin nochmals durchging. Eine Paraphe fehle.
 
Wie die Blutspenderin beim Ausfüllen des Fragebogens vergessen haben könnte, dass sie im Ausland war, sorgte bei Richter Gunther Schmoliner für Unverständnis. Die Anwältin der Frau meinte, wenn man ihre Mandantin verurteile, werde niemand mehr bereit sein, Blut zu spenden. Dieses Argument griff auch der Richter auf und fragte, ob der Schaden für das Rote Kreuz durch so eine Schlagzeile nicht höher wäre als ein Vergleich. Dieser wurde letztendlich abgelehnt. Bei einem nächsten Verhandlungstermin im Jänner soll die Blutspende anhand von Zeugenaussagen rekonstruiert werden. Die Blutspenderin wird zur Befragung geladen.
 
Abgesehen vom Zivilprozess laufen in dem Fall auch Strafverfahren. Die Blutspenderin muss sich demnächst verantworten, gegen den Rotkreuz-Mitarbeiter laufen Ermittlungen. Aufgrund einer Anzeige des Hinterbliebenen-Anwalts wird seit etwa einem halben Jahr auch gegen das Rote Kreuz als Verband ermittelt. Es geht um grob fahrlässige Tötung.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten