27. August 2009 17:39
Für Hans-Rainer Rienmüller, den Rechtsvertreter der beiden Polizisten, gegen
die die Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter
besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt, hat die Tatrekonstruktion im
Kremser Merkur-Markt die bisherige Verantwortung seiner Mandanten bestätigt. "Sie
hatten Gelegenheit, konkret fallbezogen zu zeigen, wie ein Beamter in so
einer Situation reagiert. Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend
ihrer Ausbildungsrichtlinien", so der Wiener Anwalt.
Todesschuss zugeordnet
Die Tatrekonstruktion soll auch eindeutig
geklärt haben, welcher der beiden Beamten den tödlichen Schuss auf den
14-jährigen Florian abgegeben hat. Dazu wollten sich mit dem Hinweis auf die
laufenden Ermittlungen allerdings weder die Behördenvertreter noch andere
daran Beteiligte offiziell äußern, um die Erhebungen nicht zu behindern.
Gefährliche Situation im Dunkeln
Laut Rienmüller ist es in
der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu
der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten
gekommen. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche
Situation ergeben, die vermummten, daher nicht als solche erkennbaren,
Jugendlichen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer
Gartenharke in den Weg gestellt.
§ 7 Waffengebrauchsgesetz
"Ein Beamter muss
blitzschnell in Sekundenbruchteilen entscheiden, wie er darauf reagiert",
so Rienmüller unter Verweis auf § 7 Waffengebrauchsgesetz, die gesetzliche
Grundlage, die den lebensgefährdenden Waffengebrauch durch Exekutivbeamte
regelt.
Demnach ist der mit Lebensgefahr verbundene Gebrauch einer Waffe gegen
Menschen im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen ebenso
zulässig wie zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens
einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung dringend verdächtigt
ist: Dabei muss es sich um ein Vorsatzdelikt handeln, das mit mehr als
einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.
Die gerichtlich strafbare Handlung, der der Betroffene verdächtigt wird,
muss bei Erwachsenen mit ein bis zehn Jahren, bei Jugendlichen mit sechs
Monaten bis zu fünf Jahren bedroht sein. Im konkreten Fall wäre bei einer ex
post-Betrachtung dieser Strafrahmen bei gewerbsmäßigem schwerem
Einbruchsdiebstahl gegeben gewesen - in diese Richtung ermittelt die
Staatsanwaltschaft Krems gegen den mittlerweile 17-Jährigen, dem einer der
Beamten in beide Oberschenkel schoss, während sein 14 Jahre alter Begleiter
tödlich in den Rücken getroffen wurde.
Darüber hinaus müsste allerdings auch eine "allgemeine
Gefährlichkeit" des Gegenüber angenommen werden, um den
lebensgefährdenden Schusswaffengebrauch zu legitimieren, wobei als
wesentliches Kriterium das "Verhalten der Person" heranzuziehen
ist. Es wird Aufgabe der Justiz sein, zu klären, ob eine solche Situation
gegeben war.