Tod im Supermarkt

Scharfe Kritik an U-Haft-Verlängerung

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Der 17-Jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst weitere vier Wochen in Haft.

Das Landesgericht Krems hat am Donnerstag im Zusammenhang mit dem von der Polizei in einem Supermarkt erschossenen 14-jährigen Florian P. die U-Haft über den mutmaßlichen Komplizen des ums Leben gekommenen Burschen verlängert. Als Haftgrund wurde weiter Tatbegehungsgefahr angenommen, gab die Erste Staatsanwältin Eva Taborsky bekannt. Der 17-Jährige bleibt damit vorerst weitere vier Wochen inhaftiert.

Kritik von ai
Scharfe Kritik an der Verlängerung der U-Haft kommt von der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai). Für den österreichischen ai-Generalsekretär Heinz Patzelt liegt die Vermutung nahe, "dass es sich im gegenständlichen Fall um eine Informationsverhinderungshaft handelt".

Man wolle dem 17-Jährigen offenbar die Möglichkeit nehmen, der vielfach medial kolportierten Sichtweise der Polizisten, die die Schussabgabe damit erklären, sie hätten sich in einer Notwehrsituation befunden, etwas entgegenzusetzen. "Das ist beschämend und irritierend zugleich", sagte Patzelt.

Pilz kritisiert Entscheidung
Kritik kommt auch von den Grünen: Ihr Sicherheitssprecher Peter Pilz sagte: "Dass ein Schwerverletzter, der in beide Oberschenkel getroffen wurde, eine weitere Tat begehen soll, kann ja wohl nur als absurd bezeichnet werden". Es sei "untragbar, wie sich die Justiz derzeit durch absurde Entscheidungen in Misskredit bringt und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit riskiert", so Pilz.

Anwältin schweigt sich aus
Von der Anwältin des Jugendlichen war trotz mehrfacher telefonischer Anfragen vorerst keine Stellungnahme zur Haftfrage zu bekommen. Die Juristin hat grundsätzlich die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems ein Rechtsmittel zu ergreifen. Mit der Haftbeschwerde müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen.

Gartenharke
Der 17-Jährige, der mit seinem jüngeren Freund in der Nacht auf den 5. August von zwei Uniformierten bei einem nächtlichen Einbruchsversuch betreten wurde, soll angeblich mit einer Gartenharke eine "Ausholbewegung" in Richtung der Polizisten gemacht haben. Die Beamten machten darauf von ihren Dienstwaffen Gebrauch. Während der 14-Jährige von einem Schuss in den Rücken tödlich getroffen wurde, durchschlug ein Projektil beide Oberschenkel des 17-Jährigen.

Auf Basis dieser Verletzung weiter von Tatbegehungsgefahr auszugehen, "ist im Rahmen des Absurden ganz besonders absurd", bemerkte Patzelt, zumal selbst im Fall einer möglichen Verurteilung des Burschen wegen versuchten Einbruchsdiebstahls die zu erwartende Strafe in keiner angemessenen Relation zu einer mehrwöchigen U-Haft stehe. "Freiheit ist das höchste Gut nach dem Leben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man den Jugendlichen ohne erkennbar zwingende Not in Haft verwahrt", gab der ai-Generalsekretär zu bedenken.

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