Ried

Heroinschmuggel: 10 Jahre Haft

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Bulgare hatte 21,7 Kilo in Abschleppwagen versteckt.

Ein 44-jähriger Bulgare, der 21,7 Kilo Heroin durch Österreich geschmuggelt haben soll, ist am Freitag im Landesgericht Ried zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er war Ende April auf der Innkreisautobahn (A8) im Bereich Suben (Bezirk Schärding) bei einer Kontrolle durch Zollfahnder aufgeflogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war mit einem Abschleppwagen mit britischem Kennzeichen unterwegs. Bei einer Kontrolle fiel das Fahrzeug auf, weil es stark umgebaut war und nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet hätte werden dürfen. Der Lenker gab an, auf dem Weg nach Deutschland zu sein, um Autos zu kaufen. Die Beamten wollten den Wagen aber genauer unter die Lupe nehmen.

Sie lotsten ihn von der Autobahn und kontrollierten ihn in der Zollstelle in Suben. Dabei entdeckten sie im rechten Holm des Wagens das Heroin. Insgesamt waren es 21,7 Kilo - abgepackt in 41 Portionen a 500 Gramm bis zu einem Kilo. Der Bulgare wurde daraufhin festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Er leugnete aber konsequent - sowohl vor der Polizei als auch im Gerichtssaal - etwas mit dem Suchtgift zu tun zu haben. Allerdings taten sich häufig Widersprüche in seinen Aussagen auf oder Angaben wurden widerlegt. So behauptete er beispielsweise, noch nie in Rotterdam gewesen zu sein, das Navi sagte aber etwas anderes.

Der Mann soll das Suchtgift von Bulgarien nach Österreich gebracht haben. Eingereist war er über Nickelsdorf. Als er kurz vor der Ausreise in Suben aus dem Verkehr gezogen wurde, zeigte das Navigationsgerät als Ziel Rotterdam an. Der Angeklagte behauptete hingegen, er sei auf dem Weg nach Bochum gewesen, um ein Auto zu kaufen.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten seine Unschuldsbeteuerungen nicht. Milderungsgründe waren kaum vorhanden, erschwerend wurde u.a. das fehlende Geständnis gewertet. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren wurde der 44-jährige zu zehn Jahren verurteilt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.


 

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