Feinstaubverordnung

Todesurteil für Fahrverbote

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Der Versuch, Feinstaubfahrverbote über Umwege in Graz zu verordnen, ist gescheitert. Von der Feinstaubverordnung bleibt das Osterfeuerverbot.

Nach dem "Staatsbegräbnis" für die steirische Feinstaubverordnung – alle Verkehrsmaßnahmen für Winter 2007/ 2008 sind wegen Rechtsunsicherheit gefallen – wollte Graz über Umwege Fein­staubfahrverbote durchsetzen. Der Gemeinderat ließ das Präsidialamt prüfen, ob Feinstaubfahrverbote in Form einer ortspolizeilichen Verordnung möglich sind. Das geht nicht, wird dem Stadtparlament in seiner Sitzung heute mitgeteilt. Kurz: Freie Fahrt für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter – selbst an Tagen mit Fein­staub-Horrorwerten.

Machtlos
Laut Rathaus-Juristen ist die Stadt machtlos, sofern Bund oder Land nicht mitspielen: „Eine ortpolizeiliche Verordnung ist unzulässig, wenn das Ziel auch mit dem bestehenden bundes- oder landesrechtlichen Instrumentarium erreicht werden könnte.“

Außerdem, so das Präsidialamt weiter, dient eine ortspolizeiliche Verordnung dazu, störende Missstände abzuwehren. Ein Beispiel: Gelage auf öffentlichen Plätzen. Bei Feinstaub hingegen „ist es äußerst fraglich, ob es sich überhaupt um einen das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missstand handelt.“ Fazit: Aus eigener Kraft kann die Landeshauptstadt keine Feinstaubfahrverbote erlassen.

Grüne toben
Scharfe Kritik üben daran die Grünen. "Heuer wird es keine einzige verpflichtende Maßnahme zur Senkung der Feinstaubbelastung geben – allen Fakten zum Trotz", klagt Abgeordnete Ingrid Lechner-Sonnek.

Alle gestrichen. Brigitte Scherbler, Umweltrechtsexpertin des Landes, muss den Grünen indirekt zustimmen. Gegenüber ÖSTERREICH bestätigt sie, dass alle Verkehrsmaßnahmen aus der neuen steirischen Feinstaubverordnung des Landes gestrichen wurden. Die letzte, eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen, würde wegen EU-rechtlichen Problemen ebenso hinausfallen. Was bleibt dann? "Das Verbot von Brauchtumsfeuern in Graz und acht südlichen Umgebungsgemeinden", so Scherbler. Nachsatz: Bestandteil der Feinstaubverordnung, die im Jänner 2008 in Kraft treten soll, sind noch die Feinstaubsanierungsgebiete. Hier gibt es keine Veränderung.

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