Quälen & Vernachlässigung

Eltern und Arzt nach Tod von Kind verurteilt

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Der angeborene Immundefekt des 2-jährigen Jakobs wurde nicht behandelt.

Nach dem Tod des zweijährigen Jakob aus Osttirol im Jahr 2009 sind am Donnerstag die Eltern sowie der behandelnde Arzt am Innsbrucker Landesgericht von einem Schöffensenat wegen Quälens und Vernachlässigung eines Kindes mit Todesfolge zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Richterin Gabriele Lukasser sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass die drei Beschuldigten ihre Fürsorgepflicht "gröblich vernachlässigt" haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Immundefekt
Der Bub litt an einem schweren angeborenen Immundefekt. Den Eltern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, trotz der schweren Vorerkrankung des Kindes die Verabreichung notwendiger Medikamente abgelehnt und nicht für eine ausreichende Ernährung gesorgt zu haben. Der 48-jährige Allgemeinmediziner, der zu Prozessbeginn auf nicht schuldig plädiert hatte, soll laut Anklage "nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt" haben. Er habe bis zuletzt "keine Indikation für eine Einweisung in ein Krankenhaus" gesehen, hatte der Arzt am zweiten Verhandlungstag Ende Juli gegenüber der Richterin argumentiert.

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