Urteil

Freispruch nach Lesben-Mordprozess

Teilen

Der jungen Tirolerin wurden drei Mordversuche zur Last gelegt, aber sie wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen dreifachen Mordversuchs hat sich am Mittwoch eine 20-jährige Tirolerin vor einem Innsbrucker Geschworenengericht verantworten müssen. Die junge Frau soll versucht haben, zwei Nebenbuhlerinnen mit einem Mix aus Alkohol und Schlaftabletten zu vergiften und eine weitere Frau absichtlich mit dem Auto überfahren haben. Sie wurde in beiden Fällen freigesprochen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Schnaps mit Schlaftabletten präpariert
Ende Juni vergangenen Jahres habe die 20-Jährige eine Flasche Schnaps mit 30 Schlaftabletten präpariert. Danach habe sie die beiden Frauen veranlasst, das Gebräu zu trinken, hieß es in der Anklage. Motiv für den Tötungsversuch sei Eifersucht gewesen. Beide Frauen hätten immer wieder Liebesbeziehungen mit dem ebenfalls weiblichen Objekt der Begierde der Beschuldigten gehabt.

Geständnis rückgängig gemacht
Die mutmaßlichen Opfer des Mordanschlags überlebten. Ihnen wurde lediglich übel. "Ich wollte nur einen größeren Rauschzustand bewirken", meinte die 20-Jährige. "Wir habe alle aus der Flasche getrunken, jeder gleich viel", sagte sie aus. Vor der Polizei und vor dem Untersuchungsrichter hatte die junge Frau den Mordversuch mit den Tabletten gestanden. Die Beamten hätten ihr eingeredet, dass die Beweise gegen sie erdrückend seien, erklärte sie. Nur deshalb habe sie die Tat zugegeben. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte von diesem Vorwurf einstimmig frei.

Auch im zweiten Anklagepunkt freigesprochen
Ein verschmähter Heiratsantrag soll das Motiv für einen weiteren Mordversuch im Oktober gewesen sein. Aus Rache, weil die Frau ihre Liebe nicht erwiderte, soll die Kellnerin sie mit dem Auto überfahren haben. Nur eine Verwechslung sei dafür verantwortlich, dass das Unfallopfer letztendlich eine andere war. "Ich habe nicht gesehen, dass jemand auf dem Weg sitzt ", sagte die Kellnerin zu der Anschuldigung. Sie habe auch nicht gespürt, dass sie jemanden überfahren habe. Erst als ihre Beifahrerin zu schreien anfing, habe sie registriert, was passiert sei. Auch in diesem Fall sprachen sie die Geschworenen frei. Diesmal mit 6:2 Stimmen. Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl Miller, hatte die junge Frau für zurechnungsfähig erklärt. Sei sei nicht psychotisch. Die 20-Jährige hatte sich nach dem Vorfall im Oktober noch am selben Tag in psychiatrische Behandlung in Hall begeben.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.