Der jungen Tirolerin wurden drei Mordversuche zur Last gelegt, aber sie wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen dreifachen Mordversuchs hat sich am Mittwoch eine 20-jährige Tirolerin vor einem Innsbrucker Geschworenengericht verantworten müssen. Die junge Frau soll versucht haben, zwei Nebenbuhlerinnen mit einem Mix aus Alkohol und Schlaftabletten zu vergiften und eine weitere Frau absichtlich mit dem Auto überfahren haben. Sie wurde in beiden Fällen freigesprochen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Schnaps mit Schlaftabletten präpariert
Ende Juni vergangenen
Jahres habe die 20-Jährige eine Flasche Schnaps mit 30 Schlaftabletten
präpariert. Danach habe sie die beiden Frauen veranlasst, das Gebräu zu
trinken, hieß es in der Anklage. Motiv für den Tötungsversuch sei Eifersucht
gewesen. Beide Frauen hätten immer wieder Liebesbeziehungen mit dem
ebenfalls weiblichen Objekt der Begierde der Beschuldigten gehabt.
Geständnis rückgängig gemacht
Die mutmaßlichen
Opfer des Mordanschlags überlebten. Ihnen wurde lediglich übel. "Ich wollte
nur einen größeren Rauschzustand bewirken", meinte die 20-Jährige. "Wir habe
alle aus der Flasche getrunken, jeder gleich viel", sagte sie aus. Vor der
Polizei und vor dem Untersuchungsrichter hatte die junge Frau den
Mordversuch mit den Tabletten gestanden. Die Beamten hätten ihr eingeredet,
dass die Beweise gegen sie erdrückend seien, erklärte sie. Nur deshalb habe
sie die Tat zugegeben. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte von diesem
Vorwurf einstimmig frei.
Auch im zweiten Anklagepunkt freigesprochen
Ein verschmähter
Heiratsantrag soll das Motiv für einen weiteren Mordversuch im Oktober
gewesen sein. Aus Rache, weil die Frau ihre Liebe nicht erwiderte, soll die
Kellnerin sie mit dem Auto überfahren haben. Nur eine Verwechslung sei dafür
verantwortlich, dass das Unfallopfer letztendlich eine andere war. "Ich habe
nicht gesehen, dass jemand auf dem Weg sitzt ", sagte die Kellnerin zu der
Anschuldigung. Sie habe auch nicht gespürt, dass sie jemanden überfahren
habe. Erst als ihre Beifahrerin zu schreien anfing, habe sie registriert,
was passiert sei. Auch in diesem Fall sprachen sie die Geschworenen frei.
Diesmal mit 6:2 Stimmen. Der gerichtliche Sachverständige, Univ.-Doz. Carl
Miller, hatte die junge Frau für zurechnungsfähig erklärt. Sei sei nicht
psychotisch. Die 20-Jährige hatte sich nach dem Vorfall im Oktober noch am
selben Tag in psychiatrische Behandlung in Hall begeben.