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Notariatskammer rät von Häuser-Verlosungen ab

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Die österreichische Notariatskammer hat massive rechtliche Bedenken, die nun geprüft werden.

Laut Finanzministerium gibt es keine Einwände, wenn es bei einer einmaligen Verlosung bleibt und solche Verlosungen nicht gewerbsmäßig abgewickelt werden.

Allerdings nimmt die Notariatskammer Abstand von diesen Rechtsgeschäften. Sie will sämtliche Hausverlosungen in Österreich genau prüfen lassen.

Die Prüfung werde etwa vier bis fünf Wochen dauern, schätzt Christoph Winder, Vertreter der Notariatskammer. So sei z.B. die strafrechtliche Einordnung problematisch. Das Strafgesetz verbiete ohne Ausnahme Glücksspiele, wenn die Ermittlung von Gewinn und Verlust vom Zufall abhängig ist.

Geldwäsche-Problematik
Wohl verlautet aus dem Bundesministerium für Finanzen, dass Verlosungen von Liegenschaften unter bestimmten Voraussetzungen nicht bewilligungspflichtig sind. Ob der Wegfall der Bewilligungspflicht strafrechtlich diese Verlosungen saniert, erscheint noch ungeklärt. Kammerpräsident Klaus Woschnak: "Neben der strafrechtlichen Beurteilung sind auch u.a. die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche zu beachten. Eine EU-Richtlinie bezeichnet Immobiliengeschäfte als geldwäschegeneigt. Deshalb ist bei Abschluss von Geschäften dieser Art besondere Vorsicht geboten." So bestünden bei Geschäften dieser Art besondere gesetzliche Offenlegungs- und Identifizierungspflichten.

Die Notariatskammer rät daher zur Vermeidung strafbarer Handlungen und anderer Nachteile dazu, auf Verlosungen von Liegenschaften zu verzichten, solange nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen geklärt sind.

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