Wien

Schweiz will Auslieferung
 von "Puber"

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In der Schweiz stieß die sofortige Freilassung des Rekord-Sprayers auf Unverständnis.

Mit Spannung hatten die Schweizer nach Wien auf den Prozess gegen den Rekord-Sprayer „Puber“ geblickt. Denn auch in Zürich soll Renato S. (30) über Jahre Dutzende von Häusern mit seinem Schriftzug verschandelt und einen gewaltigen Sachschaden angerichtet haben. Als dann im Straflandesgericht das Urteil von 14 Monaten (vier unbedingt) gefallen war, trat bei den Eidgenossen Ernüchterung ein. „Ein mildes Urteil“, schrieben die Schweizer Medien unisono. Das Urteil kassierte Renato S. für 100 nachgewiesene Delikte in Wien.

Verstört zeigten sich die Nachbarn aber vor allem ­davon, dass der Angeklagte trotz Verurteilung umgehend auf freien Fuß gesetzt wurde. Durch seine sechsmonatige U-Haft hatte er die unbedingte Strafe bereits verbüßt, bekam direkt im Gerichtssaal seine Papiere und ging. Die restliche Strafe wurde zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt.

Schweizer würden ihm
gern den Prozess machen
Ob „Puber“ nun für die Schweizer Justiz greifbar ist, scheint zweifelhaft. Schließlich hatte er schon vor seiner Festnahme illegal in Wien als U-Boot gelebt. Einem neuerlichen Prozess in Zürich wird sich der 30-Jährige kaum stellen wollen.
Rechtshilfeersuchen
bereits seit dem März

Dabei hatten die Eidgenossen sehr auf ihre Kollegen in Wien gesetzt. Schon im März ging ein Rechtshilfe­ersuchen an Österreich mit der Bitte, den gesuchten Sprayer möglichst auszuliefern, um ihn vor Gericht stellen zu können.

Doch daraus wird wohl nach dem Prozedere im Straflandesgericht vorerst nichts werden. Die Polizei müsste Renato S. erst einmal ausfindig machen.

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