20. November 2009 13:57
Die EU-Kommission hat acht Staaten der Europäischen Union, darunter
Österreich, wegen mangelnder Bemühungen um eine Verbesserung der
Luftqualität verwarnt. Neben Österreich wurden Belgien, Dänemark,
Griechenland, Frankreich, Rumänien, die Slowakei und Ungarn wegen überhöhter
Emissionen von Feinstaub (PM10) gerügt. Außerdem hat die Kommission
Österreich aufgefordert, Bestimmungen über den Erwerb landwirtschaftlicher
Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern.
Fristverlängerung abgelehnt
Was die Verwarnung wegen
fehlender Luftqualität betrifft, handelt es sich um die erste Stufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens. Hintergrund ist, dass bis 2005 bestimmte
Grenzwerte von PM10 erreicht werden hätten müssen. Österreich hatte
gemeinsam mit anderen EU-Staaten eine Verlängerung der Frist bis 2011
beantragt, doch zeigte sich die Kommission mit den bisher gesetzten
Maßnahmen der Länder nicht zufrieden. Dem jährlichen Luftqualitätsbericht
zufolge, den diese EU-Staaten für 2008 vorgelegt hatten, werden die
Grenzwerte in mehreren Gebieten permanent überschritten.
Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte, Luftverschmutzung durch Feinstaub
habe "ernste Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, weshalb strikte
Normen erforderlich sind". Diese Normen müssten zum Schutz der Bürger in der
gesamten EU durchgesetzt werden. Er fordere deshalb die acht Staaten auf,
"diese Mängel so rasch wie möglich zu beheben. Wir können es uns nicht
leisten zu warten".
50 Mikorgramm
Die EU-Norm sieht vor, dass an maximal 35 Tagen
ein Wert von über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten
werden darf. Feinstäube entstehen vor allem durch Schadstoffemissionen aus
Industrie, Verkehr und Hausbrand. Sie können Asthma, Herz-Kreislaufprobleme
und Lungenkrebs auslösen und die Lebenserwartung verkürzen.
In einer zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Brüsseler
Behörde Österreich formell aufgefordert, Bestimmungen über den Erwerb
landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu
ändern. Konkret geht es dabei darum, dass ein Nicht-Landwirt ein
landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr erwerben kann, wenn ein Bauer
sein Interesse daran bekundet.
Darüber hinaus muss eine künftige landwirtschaftliche Nutzung durch einen
Bauer in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährleistet werden. Das
Vertragsverletzungsverfahren wurde aufgrund einer Beschwerde im Dezember
2008 eingeleitet. Nach Prüfung der Antwort der österreichischen Regierung
kritisiert die Kommission, dass diese Beschränkungen immer noch nicht
vollständig mit den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar
seien. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine
zufriedenstellende Antwort aus Wien, kann sie beim Europäischen Gerichtshof
klagen.