07. Februar 2010 17:08
Am noblen Londoner Sloane Square genoss das Ehepaar Alfons Mensdorff-Pouilly
und Ex-VP-Ministerin Maria Rauch-Kallat gestern einen ruhigen
Sonntagnachmittag. Erst heute, oder in den nächsten Tagen, so Familienanwalt
Harald Schuster, will der Graf seinen Pass vom Gericht abholen und nach
Österreich zurückkehren.
In der Heimat gingen inzwischen die Wogen wegen des Justizskandals um den
„Waffen-Ali“ hoch: Der Rüstungskonzern British Aerospace (BAE) hatte nach
einer Woche U-Haft Mensdorffs in London an Gerichte rund um den Globus eine
Rekordstrafe von 328 Millionen Euro bezahlt – und dafür sich und
Mensdorff-Pouilly zumindest in Großbritannien und den USA von jeder
Strafverfolgung freigekauft. Jetzt streiten die Experten für internationales
Recht, ob damit auch das Strafverfahren gegen Mensdorff in Sachen
Eurofighter – wofür er 2009 fünf Wochen in Wien in U-Haft war – auch
eingestellt werden müsse.
Faymann fordert empört „restlose Aufklärung“
Trotz
des gewaltigen diplomatischen Drucks, den die Briten nach ihrem Deal mit dem
Rüstungskonzern BAE hinter den Kulissen auf die heimische Bundesregierung
ausüben, erklärte am Sonntag ein spürbar empörter Bundeskanzler Werner
Faymann gegenüber ÖSTERREICH: „Ich bin für die restlose Aufklärung aller
Korruptionsvorwürfe durch die unabhängige Justiz.“
Er wolle und könne zwar nicht unabhängigen Gerichten vorschreiben, wie diese
vorzugehen hätten. Aber unter dem Strich müsse allen Beteiligten jedenfalls
klar sein:
Kanzler: Bevölkerung wäre bei Einstellung erzürnt
„Die
Bevölkerung wäre mit Recht erzürnt, wenn sie das Gefühl haben müsste, dass
vor dem Gesetz nicht alle gleich wären.“
Trotzdem könnte zumindest jenes Strafverfahren, das auf Basis der „Akte
Ali“, die die britischen Korruptionsbekämpfer nach Wien übermittelten,
eingeleitet wurde, jetzt eingestellt werden müssen, erwartet Anwalt Schuster
– er beruft sich auf Artikel 54 des Schengen-Durchführungsübereinkommens,
nach dem bei Einstellung eines Verfahrens in einem Land Verfahren mit
gleichem Sachverhalt in allen anderen Schengen-Mitgliedsstaaten einzustellen
seien.
Ein völliger Weißwaschgang für die gräfliche Wäsche ist dennoch fast
auszuschließen: Immerhin sind zumindest zwei weitere eigenständige Verfahren
gegen Mensdorff in Wien anhängig – und neue Klagen, die sich ausschließlich
auf Eurofighter-Sachverhalte und nicht auf BAE-Geschäfte beziehen, sind
weiter möglich.